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DE
TRANSPORT DER AKKUS
Lithium-Akkus werden als Gefahrgut betrachtet. Ihr Transport wird durch die jeweiligen innerstaatlichen
Gesetze geregelt.
Aufgrund internationaler gesetzlicher Bestimmungen dürfen einzelne Lithium-Akkus nicht im Flugzeug
befördert werden.
Wenn Sie Ihr DOC E-BIKE X3 versenden, muss der Akku eingesetzt sein.
ES IST NICHT MÖGLICH, DEN AKKU GETRENNT ZU VERSENDEN.
TECHNISCHE DATEN
Gewicht
Höchstgeschwindigkeit
Maximale Distanz, die mit 1 Batterieladung
zurückgelegt werden kann
Höchstgewicht des Benutzers
Bremsen
Akku
Ladezeit
Motor
PAS
Gangschaltung
25 kg mit Akku
25 Km/h
40 -50 km
100 kg
Vordere Bremsscheibe Hintere
Bremsscheibe.
Lithium-Ionen 36 V 8 Ah
3-4 Stunden
Induktion (Brushless) 250 W
3 Geschwindigkeiten
Shimano 6 Gänge
STRASSENVERKEHRSVORSCHRIFTEN
Gemäß Richtlinie 2002/24/EG benötigt DOC E-BIKE X3 keine Homologierung für die Teilnahme am
Straßenverkehr als Motorfahrzeug, da seine Höchstgeschwindigkeit mit dem reinen elektrischen Antrieb 2
nicht mehr als 25 km/h betragen kann, und sein Motor eine Leistung von nicht mehr als 250 W aufweist.
Jeder Verkehrsteilnehmer ist jedoch verpflichtet, die in seinem Land geltenden
Straßenverkehrsvorschriften zu beachten.
Daher muss sichergestellt werden, dass für das Fahren eines E-Bike keine behördlichen Genehmigungen
und kein Führerschein erforderlich ist. In vielen Ländern kann man auf Straßen und öffentlichen Wegen
nur mit gesetzlich vorgeschriebener zusätzlicher Ausrüstung fahren, wie Leuchtsysteme, Kleidung mit
Leuchtstreifen und Schutzhelm.
Für das italienische Gesetz unterscheidet sich ein E-Bike nicht von einem normalen Fahrrad.
DIE VERWENDUNG EINES HELMS UND ETWAIGER ZUSÄTZLICHER SCHUTZVORRICHTUNGEN WIRD AUF
JEDEN FALL FÜR E-BIKES UND FAHRRÄDER IM ALLGEMEINEN WÄRMSTENS EMPFOHLEN.