23
GEFAHR!
Beim Arbeiten an Behältern, besteht Vergiftungs- oder
Erstickungsgefahr. Arbeiten dürfen nur unter Anwendung
geeigneter Personenschutzmaßnahmen (z. B. Atemschutzge-
rät, Schutzkleidung o. Ä.). durchgeführt werden.
3.3 Fehlgebrauch
Als Fehlgebrauch gilt jede Verwendung, die die technischen Leistungs-
grenzen überschreitet oder mit den Werkstoen unverträglich ist.
WARNUNG!
Verletzungen durch Fehlgebrauch
Fehlgebrauch des Gerätes kann zu gefährlichen Situationen
und Verletzungen führen.
▶
Eigenmächtige Umbauten am Gerät unterlassen.
▶
Gerät nicht in explosionsgefährdeten Bereichen einsetzen.
Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende oder
andersartige Benutzung gilt als Fehlgebrauch.
Dieses Gerät nicht in Sicherheits- oder in Not-Aus-Einrichtungen benutzen.
3.4 Verantwortung des Betreibers
Das Gerät wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber unter-
liegt daher den gesetzlichen Pichten zur Arbeitssicherheit.
Die Sicherheitshinweise dieser Betriebsanleitung, sowie die für den
Einsatzbereich des Gerätes gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und
Umweltschutzvorschriften einhalten.
Für ein sicheres Arbeiten am Gerät muss der Betreiber Folgendes
sicherstellen:
■
Bedienpersonal wird regelmäßig in allen zutreenden Fragen von
Arbeitssicherheit, Erste Hilfe und Umweltschutz unterwiesen.
■
Bedienpersonal hat Betriebsanleitung gelesen und insbesondere die
darin enthaltenen Sicherheitshinweise zur Kenntnis genommen.
■
Die bestimmungsgemäße Verwendung für den Anwendungsfall wird
eingehalten.
■
Nach Prüfung ist ein Fehlgebrauch des Gerätes ausgeschlossen.
3. Sicherheit