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2019 Columbus McKinnon Industrial Products GmbH 
F
UNKTIONSPRÜFUNG NACH DER 
M
ONTAGE
 
Vor  der  ersten  Inbetriebnahme  nach  der  Montage  müssen  zunächst  die  Zahnräder  des  Fahrwerks  (optional,  Haspelfahrwerk, 
Elektrofahrwerk) sowie die Lastkette in unbelastetem Zustand geschmiert werden. 
Abschließend müssen, bevor der Kettenzug in den regulären Betrieb geht, noch weitere Prüfungen vorgenommen werden: 
• Sind alle Befestigungsschrauben an Hub- und Fahrwerk (optional) fest angezogen und gesichert? 
• Sind Endanschläge an der Kranbahn montiert? 
• Ist der Kettentrieb ordnungsgemäß eingeschert? 
• Das Kettenendstück muss unbedingt am losen Kettenende (Leerstrang) montiert sein. 
•  Vor  jeder  Inbetriebnahme  bei  zwei-  und  mehrstrangigen  Geräten  ist  darauf  zu  achten,  dass  die  Lastkette  nicht  verdreht  oder 
verschlungen ist. Bei zweistrangigen Geräten kann es zu einer Verdrehung kommen, wenn z.B. die Unterflasche umgeschlagen wurde. 
 
• Hub ohne Last durchfahren. Die Kette muss sich gleichmäßig bewegen. 
Bei  Ausführungen  ohne  Endlagenschalter:  Kurze  Überprüfung  der  Rutschkupplung  durch  Anfahren  der  Unterflasche  gegen  das 
Gehäuse (max. 5 sek.). 
Bei Ausführungen mit Endlagenschalter: Kurze Überprüfung der Rutschkupplung mit einem Prüfgewicht (mind. 125% der Nennlast). 
• Funktion der Bremse unter Nennlast im Hebe- und Senkvorgang prüfen. 
•  Bei  Fahrwerken  die  gesamte  Fahrstrecke  ohne  Last  durchfahren.  Hierbei  muss  das  seitliche  Spiel  zwischen  Laufrolle  und 
Trägerflansch den Vorgaben entsprechen. In den Endlagen der Fahrbahn die Position der Anschläge prüfen. 
 
Ü
BERPRÜFUNG VOR ERSTER 
I
NBETRIEBNAHME
 
Laut bestehenden nationalen/internationalen Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften müssen Hebezeuge  
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des Betreibers,  
• vor der ersten Inbetriebnahme,  
• vor der Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung  
• nach grundlegenden Änderungen,  
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.  
Die jeweiligen Einsatzbedingungen (z.B.  in der Galvanik) können kürzere Prüfintervalle notwendig machen.  
Die Prüfungen sind im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfungen, wobei sichergestellt werden soll,  dass sich das Gerät  in einem 
sicheren  Zustand  befindet  und  gegebenenfalls  Mängel  und  Schäden,  die  z.B.  durch  unsachgemäßen  Transport  oder  Lagerung 
verursacht worden sind, festgestellt und behoben werden. 
Der Zustand von Bauteilen hinsichtlich Beschädigung, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen muss beurteilt, sowie die 
Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen festgestellt werden.  
Als  befähigte  Personen können  u.a.  die Wartungsmonteure  der  Hersteller  oder  Lieferer  angesehen werden. Der  Unternehmer kann 
aber  auch  entsprechend  ausgebildetes  Fachpersonal  des  eigenen  Betriebes  mit  der  Prüfung  beauftragen.  Die  Prüfungen  sind  vom 
Betreiber zu veranlassen. 
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B. in der CMCO-Werksbescheinigung). 
Lackbeschädigungen  sind  auszubessern, um Korrosion  zu  vermeiden. Alle  Gelenkstellen  und Gleitflächen  sind  leicht  einzuölen. Bei 
starker Verschmutzung ist das Gerät zu reinigen. 
Überprüfung durch einen Kransachverständigen 
Wird das  Hebezeug als Kran verwendet, so  muss vor  der ersten Inbetriebnahme eine  Abnahme durch  einen  Kransachverständigen 
erfolgen.  Diese  muss  im  Kranprüfbuch  dokumentiert  werden.  Die  Bestellung  eines  Kransachverständigen  ist  vom  Betreiber  zu 
veranlassen. 
 
B
ETRIEB
 
Aufstellung, Wartung, Bedienung 
Mit  der  Aufstellung, Wartung oder  der  selbstständigen Bedienung der  Hebezeuge dürfen nur Personen betraut werden, die  mit  den 
Geräten vertraut sind. 
Sie müssen vom Unternehmer zum Aufstellen, Warten oder Betätigen der Geräte beauftragt sein. Zudem müssen dem Bediener die 
Regeln der UVV bekannt sein. 
Prüfung vor Arbeitsbeginn 
Vor jedem Arbeitsbeginn muss das Gerät einschließlich der Tragmittel, Ausrüstung und Tragkonstruktion auf augenfällige Mängel bzw. 
Fehler überprüft werden. Weiterhin sind die Bremse und das korrekte Einhängen des Gerätes und der Last zu überprüfen. Dazu ist mit 
dem Gerät eine Last über eine nur kurze Distanz zu heben und wieder abzusenken bzw. zu entlasten. Die Auswahl und Bemessung 
einer geeigneten Tragkonstruktion obliegt dem Betreiber. 
Überprüfung der Lastkette 
Die Lastkette muss auf äußere Fehler, Verformungen, Anrisse, Korrosionsnarben, Verschleiß und ausreichende Schmierung überprüft 
werden.