Die EU-Richtlinie WEEE 2012/19/EU regelt die ordnungsgemäße
Rücknahme, Behandlung und Verwertung von gebrauchten
Elektronikgeräten. Dieses Symbol bedeutet, dass im Interesse
des Umweltschutzes das Gerät am Ende seiner Lebensdauer
entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften und
getrennt vom Hausmüll bzw. Gewerbemüll entsorgt werden muss.
Die Entsorgung des Altgeräts kann über entsprechende offizielle
Rücknahmestellen in Ihrem Land erfolgen. Befolgen Sie die
örtlichen Vorschriften bei der Entsorgung der Materialien. Weitere
Einzelheiten über die Rücknahme (auch für Nicht-EU Länder)
erhalten Sie von Ihrer örtlichen Verwaltung. Durch das separate
Sammeln und Recycling werden die natürlichen Ressourcen
geschont und es ist sichergestellt, dass beim Recycling des
Produkts alle Bestimmungen zum Schutz von Gesundheit und
Umwelt beachtet werden.