DEUTSCH
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Soll das Elektrogerät nicht mehr verwendet werden, ist
es bei der Verkaufsstelle oder bei der gesonderten An-
nahmestelle der zuständigen örtlichen öffentlichen Ent-
sorgungseinrichtung (Recyclinghof, Wertstoffhof etc.)
zurückzugeben.
Das Elektrogerät darf nicht in die Restabfalltonne gege-
ben werden.
Dies gilt auch für Elektrogeräte, die zuletzt im nicht-
privaten Bereich, sondern z. B. in Gewerbe oder Hand-
werk, genutzt wurden. Soweit die Annahme von nicht
privat genutzten Elektrogeräten von den zuständigen
örtlichen öffentlichen Entsorgungseinrichtungen ausge-
schlossen wurde, erteilt deren Abfallberatungsstelle
Auskünfte über die umweltgerechte Entsorgung.
¾ Schieben Sie das Innenteil heraus
(siehe Abbildung).
¾ Brechen Sie den Akku heraus
(siehe Abbildung).
¾ Entsorgen Sie den Akku separat.