verwendendenZylindernsindfürdaszurückgewonneneKältemittelbestimmtundfürdie-
sesgekennzeichnet(d.h.spezielleZylinder
fürdieRückgewinnungvonKältemittel).DieZylindermüssenkomplettmitDruckbegren-
zungsventilundzugehörigenAbsperrventilenineinwandfreiemZustandsein.LeereRück-
gewinnungszylinderwerdenvakuumiertund,wennmöglich,gekühlt,bevordieRückge-
winnung erfolgt.
DieRückgewinnungsausrüstungmussineinwandfreiemZustandseinundübereineAn-
leitungverfügen,diesichaufdievorhandeneVorrichtungbezieht.SiesollfürdieRückge-
winnungvonentzündlichenKältemittelngeeignetsein.
Außerdem muss ein Satz kalibrierter Waagen vorhanden und funktionsfähig sein. Die
Rohre müssen in gutem Zustand sein und über leckfreie Trennkupplungen verfügen.
ÜberprüfenSievorderVerwendungdesRückgewinnungsgeräts,dassessichineinem
einwandfreienZustandbendet,ordnungsgemäßgewartetwurdeunddassallezugehöri-
genelektrischenKomponentenversiegeltsind,umeineEntzündungimFalleeinerKälte-
mittelfreisetzungzuverhindern.WendenSiesichimZweifelsfallandenHersteller.
DaszurückgewonneneKältemittelistinderrichtigenRückgewinnungsascheandenKäl-
temittellieferantenzurückzusenden,undesisteinentsprechenderEntsorgungsnachweis
zuerstellen.MischenSiekeineKältemittelinRückgewinnungseinheitenundinsbesonde-
renichtinZylindern.
WennKompressorenoderKompressoröleentnommenwerdensollen,musssichergestellt
werden, dass sie auf ein akzeptables Niveau abgepumpt wurden, um sicherzustellen,
dasskeinbrennbaresKältemittelimSchmiermittelverbleibt.DieVakuumierungmussvor
derRückgabedesKompressorsandenLieferantendurchgeführtwerden.ZurBeschleu-
nigungdiesesProzessesdarfnureineelektrischeBeheizungdesKompressorverwendet
werden.WennÖlauseinemKreislaufabgelassenwird,mussdiessichergeschehen
19.TransportvonGeräten,dieentzündbareKältemittelenthalten(AnhangCC.1)
EinhaltungderTransportvorschriften
20. Entsorgte Geräte liefern brennbare Kältemittel
SieheNationaleVorschriften.
21. Aufbewahrung von Ausrüstung/Geräten
DieAufbewahrungderGerätemussinÜbereinstimmungmitdenAnweisungendesHer-
stellers erfolgen.
22.Aufbewahrungvonverpackter(unverkaufter)Ausrüstung
DerSchutzderVerpackungsolltesobeschaensein,dasseinemechanischeBeschädi-
gungdesGerätsimInnerenderVerpackungnichtzueinerLeckagederKältemittelfüllung
führenkann.
DiemaximaleAnzahl von Geräten, die zusammen gelagert werden dürfen,wirddurch
örtlichenVorschriftenbestimmt.
23. Kennzeichnung der Geräte durch Schilder:
SieheörtlicheVorschriften
84
DE