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Allgemeines Installations- und Wartungshandbuch - PUMPEN FĂR SCHWIMMBECKEN
DEUTSCH
GARANTIEZERTIFIKAT
1. ALLGEMEINES
1.1. In Ăbereinstimmung mit diesen Bestimmungen garantiert der VerkĂ€ufer, dass das Astral Produkt, zu dem diese Garantie gehört
(âdas Produktâ) zum Zeitpunkt der Ăbergabe nicht vertragswidrig ist.
1.2. Der Garantiezeitraum fĂŒr das Produkt betrĂ€gt zwei (2) Jahre und beginnt mit der Ăbergabe des Produktes an den KĂ€ufer.
1.3. Falls das Produkt vertragswidrig ist und der KÀufer dies dem VerkÀufer innerhalb des Garantiezeitraumes mitteilt, muss der
VerkÀufer das Produkt an einem ihm geeignet scheinenden Ort auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen, es sei denn, dass diese
Abhilfen unmöglich oder unverhÀltnismÀssig wÀren.
1.4. FĂŒr den Fall, dass das Produkt nicht repariert oder ersetzt werden kann, kann der KĂ€ufer eine angemessene Reduzierung des
Kaufpreises oder, wenn die Vertragswidrigkeit schwerwiegend ist, die Auîösung des Kaufvertrags verlangen.
1.5. Die kraft dieser Garantie ersetzten oder reparierten Teile verlÀngern den Garantiezeitraum des Originalproduktes nicht, sie können
jedoch ĂŒber eine eigene Garantie verfĂŒgen.
1.6. Damit diese Garantie gĂŒltig ist, muss der KĂ€ufer das Kauf- und Ăbergabedatum des Produktes nachweisen können.
1.7. Wenn der KĂ€ufer nach Ablauf von mehr als sechs Monaten ab Ăbergabe des Produktes an ihn eine Vertragswidrigkeit dieses
Produktes aufzeigt, muss er die Ursache und die Existenz des angefĂŒhrten Defektes beweisen.
1.8. Dieses Garantiezertiîkat schrĂ€nkt die in den nationalen Rechtsnormen festgelegten zwingenden Rechte der Verbraucher nicht
ein, und diese nationalen Normen bleiben von dieser Garantie unberĂŒhrt.
2. SPEZIELLE BESTIMMUNGEN
2.1. Die vorliegende Garantie deckt die Produkte der Produktgruppe âVictoria Plus â von AstralPool ab.
2.2. Dieses Garantiezertiîkat îndet in den LĂ€ndern der EuropĂ€ischen Union Anwendung. Jedes Land auĂerhalb der EuropĂ€ischen
Union kann internen Mindestgarantieanforderungen unterliegen.
2.3. Damit diese Garantie wirksam ist, muss der KĂ€ufer den Hinweisen des Herstellers, die in den mitgelieferten Produktunterlagen
angefĂŒhrt sind, Folge leisten, wenn diese Unterlagen, je nach Modell und Produktreihe, fĂŒr das jeweilige Produkt gelten.
2.4. Wenn der Ersatz, die Wartung oder die Reinigung von gewissen Teilen und Komponeten des Produktes in bestimmten ZeitabstÀnden
durchgefĂŒhrt werden mĂŒssen, so ist die Garantie nur dann gĂŒltig, wenn der genannte Zeitraum korrekt eingehalten worden ist.
3. EINSCHRĂNKUNGEN
3.1. Die vorliegende Garantie gilt nur dann, wenn das Produkt an Verbraucher verĂ€ussert wurde, wobei unter âVerbraucherâ jene
Person zu verstehen ist, die das Produkt zu solchen Zwecken erwirbt, die mit ihrer beruîichen AktivitĂ€t nichts zu tun haben.
3.2. Bei normalem Verschleiss aufgrund der Verwendung des Produktes wird keine Garantie gewÀhrt. Wenn der Fall auftritt, geht in
Verbindung mit Teilen, Komponenten und/oder Ersatz- oder Verbrauchsmaterialien, wie Schlössern, Lagern und Dichtungselementen
das in den mitgelieferten Produktunterlagen AngefĂŒhrte vor.
3.3. Die Zubehörelemente fĂŒr âVictoria Plus â, wie beispielsweise SchaltschrĂ€nke, Transformatoren, SchutzausrĂŒstungen, etc., sind in
der vorliegenden Garantie nicht eingeschlossen, ausser dann wenn sie ausdrĂŒcklich anfĂŒhrt sind.
3.4. Es fallen nur die MÀngel unter die Garantie, die einzig und allein durch Materialdefekte und/oder ArbeitskrÀfte verursacht
wurden. Die Garantie deckt die FÀlle nicht ab, in denen das Produkt: (I) unsachgemÀss verwendet, (II) von nicht authorisierten
Personen installiert, repariert und gewartet oder manipuliert oder (III) mit nicht Originalteilen repariert oder gewartet wurde.
Nicht von der Garantie abgedeckt sind die Defekte, die durch den versehentlichen oder unsachgemÀssen Gebrauch entstehen, wie
beispielsweise:
âą Verwendung der Pumpe im Trockenen.
âą Falsche Dosierung der chemischen Produkte im Schwimmbad.
⹠WasserschÀden, die durch UmstÀnde hervorgerufen werden, die nicht den Förderleistungen der Pumpe zuzuschreiben sind.
âą unzureichende BelĂŒftung.
âą Verwendung in einem anderen Bereich, als dem der Wasserîlterung in SchwimmbĂ€dern.
3.5. Wenn die Vertragswidrigkeit des Produktes eine Folge der falschen Installation oder Inbetriebnahme ist, so ist die Garantie nur
wirksam, wenn die genannte Installation oder Inbetriebnahme im Kaufvertrag des Produktes eingeschlossen ist und vom VerkÀufer,
bzw. unter seiner Verantwortlichkeit vorgenommen wurde.