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Austroflamm Flok 2.0 - Page 7

Austroflamm Flok 2.0
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Flok 2.0 deutsch
7
Eigenschaften beim ausschließlichen Betrieb mit dem bevorzugten Brennstoffen
7
Angabe
Symbol
Wert
Einheit
Angabe
Symbol
Wert
Einheit
Wärmeleistung
Thermischer Wirkungsgrad (Brennstoffwirkungsgrad) (auf
Grundlage des NCV)
Nennwärmeleistu
ng
Pnom
4,0
kW
thermischer
Wirkungsgrad
(Brennstoffwirkungsgrad)
bei Nennwärmeleistung
ηth,nom
80,9
%
Mindestwärmeleis
tung (Richtwert)
Pmin
-
kW
thermischer
Wirkungsgrad
(Brennstoffwirkungsgrad)
bei Mindestwärmeleistung
(Richtwert)
ηth,min
-
%
Hilfsstromverbrauch
Art der Wärmeleistung/Raumtemperaturkontrolle
Bei
Nennwärmeleistu
ng
elmax
-
kW
einstufige Wärmeleistung, keine
Raumtemperaturkontrolle
ja
Bei
Mindestwärmeleis
tung
elmin
-
kW
zwei oder mehr manuell einstellbare Stufen, keine
Raumtemperaturkontrolle
nein
Im
Bereitschaftszusta
nd
elSB
-
kW
Raumtemperaturkontrolle mit mechanischem
Thermostat
nein
Leistungsbedarf der Pilotflamme
mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle
nein
Leistungsbedarf
der Pilotflamme
(soweit
vorhanden)
Ppilot
-
kW
mit elektronischer Raumtemperatur-kontrolle und
Tageszeitregelung
nein
mit elektronischer Raumtemperatur-kontrolle und
Wochentagsregelung
nein
Sonstige Regelungsoptionen
(Mehrfachnennungen möglich)
Raumtemperaturkontrolle mit Präsenzerkennung
nein
Raumtemperaturkontrolle mit Erkennung offener
Fenster
nein
mit Fernbedienungsoption
nein
1
Bei Feuerstätten ohne wasserführende Bauteile erfolgt kein Eintrag.
2
Werte für Jahresnutzungsgrad und Emissionen sind hier für den bevorzugten Brennstoff anzugeben.
3
Werte für Jahresnutzungsgrad und Emissionen sind hier für alle weiteren, sonstige geeignete Brennstoffe
anzugeben.
4
Entspricht der Teillast-Wärmeleistung nach EN 16510
5
Angabe in mg/m³ bei Heated-Filter-Methode (gemäß Anhang III, Nummer 4, Buchstabe a, Ziffer i, Punkt 1)
bzw. g/kg bei Messung im Verdünnungstunnel (gemäß Anhang III, Nummer 4, Buchstabe a, Ziffer i, Punkt 2
und 3.)
6
Angabe in mg/m³ bei Heated-Filter-Methode (gemäß Anhang III, Nummer 4 Buchstabe a Ziffer i Punkt 1)
bzw. g/kg bei Messung im Verdünnungstunnel (gemäß Anhang III, Nummer 4, Buchstabe a, Ziffer, i Punkt 2
und 3.)
7
Hier sind Angaben nur zum bevorzugten Brennstoff zu machen