Signalwort zur Kennzeichnung einer Gefährdung mit geringem Risiko, die zu einem
Sachschaden oder leichten bis mittelschweren Verletzungen führen kann, wenn sie nicht
vermieden wird.
Signalwort zur Kennzeichnung einer Gefährdung mit mittlerem Risiko, die möglicherweise
Tod oder schwere Verletzungen zur Folge hat, wenn sie nicht vermieden wird.
Signalwort zur Kennzeichnung einer Gefährdung mit hohem Risiko, die unmittelbar Tod
oder schwere Verletzung zur Folge hat, wenn sie nicht vermieden wird.
2.1 Allgemeine Gefahrenhinweise
Das Gerät darf nur von Fachpersonal installiert werden, das mit den Sicherheitsanforderungen und den
Risiken vertraut ist.
Beachten Sie unbedingt die für den Einbauort relevanten Sicherheitsvorschriften und allgemein gültigen
Regeln der Technik. Beugen Sie Störungen vor und vermeiden Sie dadurch Personen- und Sachschäden.
Der für die Anlage Verantwortliche muss sicherstellen, dass:
- Sicherheitshinweise und Betriebsanleitungen verfügbar sind und eingehalten werden,
- Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften beachtet werden; in Deutschland:
„Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) und “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3)”,
- die Prüfungen vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) durchgeführt werden,
- Schutzeinrichtungen verwendet werden und vorgeschriebene Wartungsarbeiten durchgeführt werden,
- bei der Entsorgung die gesetzlichen Regelungen beachtet werden.
Wartung, Reparatur:
- Reparaturen an den Betriebsmitteln dürfen nur von Bühler autorisiertem Personal ausgeführt werden.
- Nur Umbau-, Wartungs- oder Montagearbeiten ausführen, die in dieser Bedienungs- und
Installationsanleitung beschrieben sind.
- Nur Original-Ersatzteile verwenden.
Bei Durchführung von Wartungsarbeiten jeglicher Art müssen die relevanten Sicherheits- und
Betriebsbestimmungen beachtet werden.