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Dreve Polymax 1 - Allgemeine Hinweise; Garantie

Dreve Polymax 1
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15. Allgemeine Hinweise
Reparatur und Instandsetzungsarbei-
ten an den Polymax Geräten dürfen
nur von Fachkräften ausgeführt wer-
den. Die Stromzufuhr zum Gerät ist in
jedem Falle zu unterbrechen. Die Fir-
mengruppe Dreve ist nur dann für die
Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistung
des Gerätes verantwortlich, wenn:
· das Gerät nur für den entsprechenden
Anwendungszweck verwendet wird.
· die Bedienung nur durch fachlich ge-
schultes Personal erfolgt.
· das Gerät in Übereinstimmung mit
dieser Bedienungsanleitung verwen-
det wird.
· Erweiterungen, Neueinstellungen,
Änderungen oder Reparaturen durch
von ihr ermächtigte Personen ausge-
führt werden.
Da wir ständig an der Weiterentwick-
lung unserer Erzeugnisse arbeiten,
behalten wir uns technische Änderun-
gen vor.
16. Garantie
Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre ab Lie-
ferdatum. Die Garantieleistung gilt nur
für Material- oder Fabrikationsfehler.
Die Garantieansprüche beziehen sich
nicht auf natürliche Abnutzung, ferner
nicht auf Schäden, die nach Gefahren-
übergang infolge fehlerhafter oder nicht
bestimmungsgemäßer Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung, ungeeig-
neter Betriebsmittel und solcher che-
mischer, elektrochemischer oder elek-
trischer Einflüsse entstehen, die nach
dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Durch etwa seitens des Bestellers oder
Dritter unsachgemäß vorgenommene
Änderungen oder Instandsetzungs- und
Wartungsarbeiten sowie im Falle der
Verletzung von Plomben werden Garan-
tieansprüche ausgeschlossen.
Mängelhaftung
Mängelansprüche verjähren mit Ablauf
eines Jahres ab Lieferung. Die Män-
gelansprüche beziehen sich nicht auf
natürliche Abnutzung, ferner nicht
auf Schäden, die nach Gefahrenüber-
gang infolge fehlerhafter oder nicht
bestimmungsgemäßer Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung, unge-
eigneter Betriebsmittel und solcher che-
mischer, elektrochemischer oder elek-
trischer Einflüsse entstehen, die nach
dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Durch etwa seitens des Bestellers oder
Dritter unsachgemäß vorgenommene
Änderungen oder Instandsetzungs-
und Wartungsarbeiten sowie im Falle
der Verletzung von Plomben werden
Mängelansprüche ausgeschlossen.

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