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Das Lastsicherungsgerät darf keinen aggressiven Einwirkungen, wie Säuren oder Laugen, ausgesetzt werden.
Falls Umwelt- oder Industriefaktoren die Werkstoffe beeinflußt haben, sind geeignete Reinigungs- oder Desinfek-
tionsmaßnahmen durchzuführen und das Gerät ist von einem Sachkundigen prüfen zulassen.
Das Lastsicherungsgerät soll in einem Gerätekoffer transportiert werden.
8. Wartung/Revision
Das Lastsicherungsgerät ist nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, warten zu lassen.
Das Lastsicherungsgerät darf nur vom Hersteller oder einer durch ihn beauftragten Person gewartet und/oder
instandgesetzt werden. Jegliche Veränderung am Gerät ist unzulässig.
Die Prüfung durch den Sachkundigen ersetzt nicht die geforderte Wartung.
Die Reinigungs- und Wartungsanweisungen sind strikt einzuhalten!
Beachten Sie auch die jeweils gültigen Vorschriften und Regelwerke.
Bei einem Weiterverkauf dieses Gerätes in ein anderes Land hat der
Wiederverkäufer entsprechende anderssprachige Anleitungen für den
Gebrauch, die regelmässigen Überprüfungen und die Instandsetzung
zur Verfügung zu stellen!
9. Prüfungen
Das Lastsicherungsgerät ist nach Bedarf, mind. jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen prüfen zu
lassen.
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem
Gebiet der Gerätetechnik hat und mit den staatl. Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und
allgemeinen Regeln der Technik (z.B. DIN EN Normen, DIN Normen und techn. Regeln anderer EU-Staaten)
soweit vertraut ist, daß er den arbeitssicheren Zustand der Geräte und deren Verwendung beurteilen kann.
Siehe auch Anforderungen an Sachkundige EN 45000.
Die Sachkundigenprüfung darf nur vom Hersteller oder einer durch ihn beauftragten Person durchgeführt
werden.
10. Aussonderungsfrist
Die Aussonderungsfrist wird durch die laufenden Wartungen / Revisionen reguliert.
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