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Abhängig vom Aufstellungsort des Gerätes sind gegebenenfalls Schallschutzmaßnahmen zu
treffen.
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Gas-Druckregelanlagen müssen mit Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet sein, die ein unzuläs-
siges Überschreiten des höchstzulässigen Betriebsdruckes in den nachgeschalteten Anlagentei-
len und Leitungen sicher verhindert.
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Gas-Druckregelgeräte müssen so eingestellt werden, dass der höchstzulässige Betriebsdruck
des nachgeschalteten Versorgungssystems auch unter Berücksichtigung der Regelgüte nicht
überschritten wird.