de - Bestimmungsgemäße Verwendung
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Dieser Gewerbegeschirrspüler ist aufgrund seiner kurzen Pro-
grammlaufzeiten und großen Reinigungsleistung zur gewerblichen
Nutzung in Kanzleien, Büros, Pausenräumen, Vereinsheimen, Hand-
werksbetrieben, Aktivküchen und ähnlichen Betriebsumgebungen
bestimmt.
Darüber hinaus kann der Gewerbegeschirrspüler auch im Haushalt
und haushaltsähnlichen Aufstellumgebungen wie in landwirtschaftli-
chen Anwesen, von Kunden in Hotels, Motels, Frühstückspensionen
und weiteren Wohnumfeldern verwendet werden.
Im weiteren Verlauf dieser Gebrauchsanweisung wird der Gewer-
begeschirrspüler als Geschirrspüler bezeichnet.
Gläser, Besteck- und Geschirrteile werden in dieser Gebrauchsan-
weisung allgemein als Spülgut bezeichnet, wenn sie nicht näher defi-
niert sind.
Der Geschirrspüler ist nicht für den Dauerbetrieb geeignet.
Der Geschirrspüler darf nicht für die Reinigung von Medizinpro-
dukten verwendet werden.
Benutzen Sie diesen Geschirrspüler ausschließlich für den Ver-
wendungszweck „Geschirrspülen“ und damit zur Reinigung von
Spülgut. Jegliche andere Verwendung, Umbauten und Veränderun-
gen sind unzulässig.
Der Geschirrspüler ist ausschließlich für den stationären Gebrauch
in Innenräumen bestimmt.
Der Geschirrspüler ist für die Verwendung bis zu einer Höhe von
4.000m über dem Meeresspiegel bestimmt.
Die Spezialeinsätze in den Körben sind nur bestimmungsgemäß
zu verwenden.