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MSA Advantage 200 LS - Page 11

MSA Advantage 200 LS
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ADVANTAGE
®
200
13
DE
A
nlegen der Halbmaske
(1) Das Nackenband über den Kopf ziehen und im Nacken platzieren.
(2) Halbmaske über Kinn und Nase platzieren.
(3) Die Kopfbänderung der Kinntasche über den Kopf ziehen (siehe
A
bb. 2).
(4) Das Trageband auf beiden Seiten gleichmäßig anziehen, um einen
komfortablen, korrekten Sitz zu gewährleisten (siehe Abb. 3).
(5) Die Bänderung lockern, indem die Schlaufe im Verschluss mit den
Fingern nach hinten gezogen wird (siehe Abb. 4).
Dichtprüfung
Um den Dichtsitz des Geräts am Gesicht sicherzustellen, muss vor jedem
Einsatz eine Dichtprüfung durchgeführt werden.
Achtung!
Sollte eine Undichtigkeit festgestellt werden, muss dies vor
dem Einsatz des Filtergeräts korrigiert werden.
Personen mit Bärten, langen Koteletten oder Anomalien im
Bereich der Maskendichtlinie müssen erwarten, dass kein
dichter Sitz der Halbmaske am Gesicht erreicht werden
kann.
Überdruckprüfung (Ausatmung):
(1) Das Ventil mit der Handfläche abdecken (siehe Abb. 5).
(2) Langsam ausatmen.
(3) Der Sitz der Maske ist dicht, wenn sie sich leicht abhebt.
Unterdruckprüfung (Einatmung):
(4) Beide Filteröffnungen mit den Handflächen abdecken (siehe Abb. 6).
(5) Einatmen und den Atem ca. 10 s lang anhalten.
(6) Die Maske sitzt dicht am Gesicht, wenn keine Umgebungsluft eintritt
(die Maske sollte leicht zusammenfallen).
2.2 Filtertausch
Achtung!
Immer nur unbeschädigte Filter des gleichen Typs und gle-
icher Klasse verwenden.
Stets beide Filter auswechseln.
Bajonettfilter
Gebrauchte Filter entfernen, mit neuen Filtern die Öffnung des Ateman-
schlusses abdecken und im Uhrzeigersinn drehen, bis sie an den An-
schlüssen einrasten (siehe Abb. 1).
Benutzung des 20 P2-Filters: Partikelfilter in die Abdeckung einlegen, Ab-
deckung am Gasfilter ausrichten und andrücken. Um Filter zu entfernen, in
umgekehrter Reihenfolge vorgehen.
3 Auswahl der Filter
Die geltenden nationalen Vorschriften sind zu beachten, z. B. „Regeln
für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190). Als zusätzliche
Entscheidungshilfe liegt die EN 529:2005 (Empfehlung für die Auswahl,
Verwendung, Wartung und Instandhaltung) vor.
3.1 Gas- und Kombinationsfilter
Atemfilter sind gemäß EN 14387, EN 143:2000 klassifiziert eingeteilt und
entsprechend mit Filtertyp (Kennbuchstabe und Kennfarbe) und Filterk-
l
asse (Kennziffer) gekennzeichnet. Filtertyp, Filterklasse und Normen-
bezug sind auf jedem Filter angegeben.
Filtertyp Farbe Anwendungsbereich
A braun Dämpfe von organischen Verbindungen mit
e
inem Siedepunkt größer als 65 °C
B grau Anorganische Gase und Dämpfe wie z. B.
Chlor, Schwefelwasserstoff, Cyanwasserstoff
E gelb Schwefeldioxid, Chlorwasser, saure Gase
K grün Ammoniak und Ammoniakderivate
P weiß Partikelfilter gegen giftige Stoffe mit vernach-
lässigbarem Dampfdruck
Die zu verwendende Filterklasse der Gasfilter A, B, E und K richtet sich
nach der möglichen Maximalkonzentration des Schadgases und nach der
erforderlichen Einsatzdauer.
Filterklassen (Kennziffer) EN 14387
Klasse 1 1.000 ppm (0,1 Vol.-%)
Klasse 2 5.000 ppm (0,5 Vol.-%)
Klasse 3 10.000 ppm (1,0 Vol.-%)
In Deutschland gilt: Bei der Verwendung von Filtern mit Halbmasken gilt
der maximal 30-fache Grenzwert als Einsatzgrenze und in Verbindung mit
Vollmasken gilt der maximal 400-fache Grenzwert als Einsatzgrenze.
Wichtiger Hinweis: Die geltenden nationalen Vorschriften
und Regeln müssen in jedem Fall beachtet werden, ins-
besondere zur Bestimmung der maximal zulässigen
Schadgaskonzentrationen beim Einsatz von Filtern in Kom-
bination mit Halb- oder Vollmasken.
Es gilt immer die jeweils niedrigere Konzentration als Ein-
satzgrenze.
3.2 Partikelfilter
Partikelfilter sind gemäß EN 143:2000 in 3 Klassen eingeteilt: P1, P2, P3
(in aufsteigender Reihenfolge der Filterleistung).
In Deutschland gilt: Bei der Verwendung von Partikelfiltern der Klasse P2
bzw. P3 mit Halbmasken gilt der maximal 10-fache bzw. maximal 30-
fache Grenzwert als Einsatzgrenze. Bei der Verwendung von Partikelfiltern
der Klasse P2 bzw. P3 mit Vollmasken gilt der maximal 15-fache bzw.
maximal 400-fache Grenzwert als Einsatzgrenze.
Wichtiger Hinweis: Die geltenden nationalen Vorschriften
und Regeln müssen in jedem Fall beachtet werden, ins-
besondere zur Bestimmung der maximal zulässigen Par-
tikelkonzentrationen beim Einsatz von Partikelfiltern in
Kombination mit Halb- oder Vollmasken.
Es gilt immer die jeweils niedrigere Konzentration als Ein-
satzgrenze.
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