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Parker SPL040 - Page 88

Parker SPL040
106 pages
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DE - Garantiebedingungen
Mängelrüge
Die Käufer rma ist gehalten, die empfangene Ware zu kontrollieren und detailliert der Liefer rma schri -
lich innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Warenempfang die eventuell bei einer ersten Sichtprüfung festge-
stellten - oder feststellbaren - Mängel oder sonstige Reklamationen hinsichtlich der Produkte mitzuteilen.
Sollte der Käufer es versäumen, eine solche Benachrichtigung zu machen, gelten die Waren als de nitiv an-
genommen und in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen, ohne dabei voreingenommen
zu sein gegenüber der Möglichkeit, verborgene Mängel zu berichten, vorausgesetzt, dies erfolgt innerhalb
des Garantiezeitraums; In jedem Fall müssen diese Mängel innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Feststellung
angezeigt werden. Falls die empfangenen Güter Transportschäden aufweisen, muss die Käufer rma diese
Güterschäden auf dem Internationalen Frachtbrief oder dem Lieferschein vermerken. Die Kosten für even-
tuelle Rücksendungen der Güter gehen zu Lasten der Käufer rma. Es wird festgehalten, dass eventuelle Re-
klamationen, die einen Teil der gelieferten Ware oder eine einzelne Güterlieferung betre en, in keinem Fall
den Rest der Bestellung und die Bezahlung anderer empfangener und nicht bemängelter Güter berühren.
Zeichnungen und Installationsanweisungen
Zeichnungen, Muster und Installationsanweisungen der Geräte sind das ausschließliche Eigentum der
Liefer rma; Die Käufer rma darf diese nicht an Dritte weitergeben. Der Verkäufer gibt keine Garantie auf
die Korrektheit der Zeichnungen, die nicht vom Verkäufer zerti ziert sind. Die zerti zierten Zeichnungen
werden nur auf schri liche Anfrage der Käufer rma gegen Bezahlung des vereinbarten Preises geliefert. Die
Liefer rma behält sich vor, jederzeit bis zur Übergabe der zerti zierten Zeichnungen an die Käufer rma
Änderungen des Modells oder des Designs der Geräte und Bauteile vorzunehmen.
Garantie
Gehen Sie zu www.polewr.com, wenn Sie sich für eine Garantieverlängerung registrieren lassen möchten .
Bei einer korrekten Registrierung wird eine zusätzliche 2-Jahresgarantie nur auf Teile gegeben, gültig für alle
Teile ab Werk/Standort des Verkäufers. Es ist der Kau eleg (der Nachweis für den Kauf) vorzulegen, um
sich für die Garantieverlängerung zu quali zieren. Die Garantieverlängerung gilt nur für Teile, die gemäß
der nachstehend beschriebenen Garantie abgedeckt sind. So fallen zum Beispiel Teile, die als Ergebnis einer
unsachgemäß durchgeführten Installation oder Anwendung oder einer missbräuchlichen oder unsachgemäßen
Nutzung beschädigt wurden, nicht unter die Garantie.
Der Verkäufer garantiert dem Käufer für einen Zeitraum, der 1 Jahr ab dem Datum der ersten Rechnung
für die Ausrüstung vom Verkäufer nicht überschreitet, dass die gesamte Ausrüstung frei von Material- und
Bearbeitungsfehlern ist. Diese Verp ichtung beschränkt sich auf die Ausbesserung oder den Austausch der
defekten Teile im Werk der Liefer rma während des genannten Zeitraums mit folgenden Einschränkungen:
a. Die Garantie ist nur gültig, wenn die Produkte entsprechend den Anweisungen der Liefer rma instal-
liert, in Betrieb genommen und gewartet worden sind (d.h. das Parker Benutzerhandbuch) und, soweit
erforderlich, korrekt an das Strom-, Wassernetz und die Kanalisation angeschlossen, vorschri smä-
ßig gereinigt und von einer Fachkra in Betrieb gesetzt worden sind. Alle Produkte müssen mit einer
korrekt bemessenen vorgeschalteten Vor lteranlage ausgestattet werden. Der Verkäufer ist frei von jeder
Ve rp ichtung einer Kompensation oder Entschädigung für einen direkten oder indirekten Schaden, der
durch das Fehlen einer adäquaten vorgeschalteten Vor ltrierung entstanden ist. Erosions-, Korrosions-
auswirkungen und normaler Verschleiß sind von der Garantie ausgenommen.
b. Die Liefer rma behält sich vor, für Spezialprodukte (einschließlich Kältetrockner der Baureihen Quasar
und LCD, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein) die Garantiebedingungen nur anzuerkennen, wenn die
Inbetriebnahme durch Servicetechniker der Liefer rma oder ggf. durch zuvor von der Liefer rma auto-
risiertes Personal erfolgt ist. In diesem Fall muss das Protokoll der Inbetriebnahme von dem autorisierten
Personal ausgefüllt und an die Liefer rma gesandt werden. Die Missachtung dieser Anweisung zieht die
Verfall aller Garantieansprüche nach sich.
c. Die Liefer rma behält sich das Recht vor, ein Produkt während der Garantiezeit zu ersetzen, ohne
jedoch die Kosten für die Entsorgung und Installation der Produkte zu übernehmen.
d. Die Liefer rma behält sich vor, die eigenen Produkte zu ändern oder zu verbessern, ohne Verp ichtung,
die zuvor produzierten Produkte zu ändern.
e. Unzureichende Wartung oder bestimmungsfremder Gebrauch der Produkte führt zum Verfall der
Garantie.
f. Die Liefer rma übernimmt im Rahmen dieser Garantie in keinem Fall die der Käufer rma für den Aus-
tausch von Bauteilen oder mangelha er Produkte entstandenen Arbeitskosten.
g. Die Garantie wird ausschließlich dem Erstkäufer zuerkannt und kann nicht übertragen werden, wenn
dies nicht ausdrücklich und schri lich von der Liefer rma zugestanden wird. Der Käufer muss den
Verkäufer innerhalb maximal 8 (acht) Tagen ab der Entdeckung von Mängeln, und keinesfalls später als
8 (acht) Tage nach Ablauf des oben angegebenen bzw. geltenden Garantiezeitraums benachrichtigen. Die
Käufer rma muss die Mängel mit dem von der Liefer rma verteilten Formular „Passport“ anzeigen.
Alle Garantieansprüche müssen vom Verkäufer bestätigt werden, und Folgendes liegt innerhalb der Ent-
scheidung des Verkäufers:
1. die Ersatzteile frei ab Werk zuliefern;
2. die Bauteile/Produkte vor Ort auszubessern mit Berechnung der Transport-, Unterhalts-, Hotel- und
Arbeitskosten an die Käufer rma;
3. der Käufer rma zu gestatten, die Reparaturen vor Ort ausführen zu lassen;
4. die Käufer rma zu autorisieren, die Ersatzteile lokal zu erwerben oder;
5. die Käufer rma aufzufordern, die defekten Bauteile/ Produkte zur Ausbesserung an die Liefer rma frei
Haus zu senden.
Die Liefer rma ist berechtigt, die Einsendung der als mangelha erklärten Bauteile zur Überprüfung oder
die Au ewahrung derselben für eine spätere Prüfung durch einen Beau ragten der Liefer rma zu verlan-
gen. Der Verkäufer ist nicht verp ichtet, Zahlungen zu tätigen, bevor er nicht die Möglichkeit hatte, den
betre enden Garantieanspruch in der oben beschrieben Weise zu prüfen.
Garantieansprüche jeder Art seitens der Käufer rma oder behauptete Vertragswidrigkeiten der Liefer-
rma oder andere Gründe geben der Käufer rma in keinem Fall das Recht, Zahlungen zu verzögern oder
vereinbarte Zahlungsbedingungen zu ändern.
Produktha ung
Die Käufer rma bürgt für und stellt die Liefer rma von der Ha ung für Produktfolgeschäden jeder Art
frei:
a. an allen (beweglichen und unbeweglichen) Gütern jeder Art, die entstehen sollten, solange sich die
Produkte im Besitz der Käufer rma be nden.
b. an von der Käufer rma produzierten Produkten oder an Produkten, die in die von der Käufer rma
produzierten Produkte eingebaut sind; er stellt die Liefer rma ebenso für Verluste oder Schäden an jeder
Art von Eigentum frei, Ob ein Schaden an diesen Produkten oder durch sie entstanden sind aufgrund der
Eigenscha en der Geräte.
Der Verkäufer ha et unter keinen Umständen und zu keinem Zeitpunkt für Produktionsverluste, Einkom-
mensverluste oder andere Konsequenzen und Folgen oder indirekten wirtscha lichen Schaden. Das oben
Gesagte ist gültig während und nach dem Garantiezeitraum.
Geistiges Eigentum
Handelsnamen, kommerzielle Namen oder andere entscheidende Markierungen/Logos/Kennzeichen an
den Waren sind exklusives Eigentum des Verkäufers und dürfen in keiner Weise geändert, modi ziert, ent-
fernt oder gelöscht werden. Der Käufer kann zum eingeschränkten Zweck des Wiederverkaufs der Waren an
die Ö entlichkeit die Handelsnamen, kommerziellen Namen und anderen entscheidenden Markierungen/
Logos/Kennzeichen sowie andere industrielle Exklusivrechte oder Know-How in Verbindung mit diesen
Waren und erforderlich für den Wiederverkauf nutzen, allerdings blieben all diese das exklusive Eigentum
des Verkäufers. Jede andere Benutzung des intellektuellen Eigentums, falls nicht ausdrücklich in schri -
licher Form vom Verkäufer bewilligt, wird als Verletzung der Rechte des Verkäufers gesehen und wird
strafrechtlich verfolgt oder in anderer Weise erzwungen.
Persönliche Daten
Der Käufer erklärt hiermit, dass er Kenntnis davon genommen hat, dass alle kommunizierten Daten in
Übereinstimmung mit Informativa ex art behandelt und benutzt werden. 13 D. lgs. 196/2003.
Streitfragen
Alle Streitfragen zwischen den Parteien werden im Rahmen der italienischen Rechtsprechung beigelegt.
Der zuständige Gerichtshof ist ausschließlich das Gericht in Padua - Italien,

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