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privileg CM1121-GS - Abfallvermeidung, Rücknahme und Entsorgung

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Abfallvermeidung, Rücknahme und EntsorgungSeite DE-24
Abfallvermeidung
Maßnahmen der Abfallvermei-
dung haben nach den Vorschriften
der Richtlinie 2008/98/EG grund-
sätzlich Vorrang vor Maßnahmen
der Abfallbewirtschaftung.
Als Maßnahmen der Abfallvermei-
dung kommen bei Elektro- und
Elektronikgeräten insbesondere
die Verlängerung ihrer Lebens-
dauer durch Reparatur defekter
Geräte und die Veräußerung funk-
tionstüchtiger gebrauchter Geräte
anstelle ihrer Zuführung zur Ent-
sorgung in Betracht.
Helfen Sie uns, Abfall zu vermei-
den, und wenden Sie sich an un-
seren Service.
Weitere Informationen enthält das
Abfallvermeidungsprogramm des
Bundes unter Beteiligung der Län-
der.
Kostenlose Altgeräte-
Rücknahme
Verbraucher haben die Möglichkeit
zur unentgeltlichen Abgabe eines
Altgeräts bei einem rücknahme-
pflichtigen Vertreiber, wenn sie ein
Neugerät der gleichen Geräteart
Abfallvermeidung, Rücknahme und Entsorgung
mit einer im Wesentlichen gleichen
Funktion erwerben. Diese Möglich-
keit besteht auch bei Lieferungen
an einen privaten Haushalt. Im
Fernabsatzhandel beschränkt sich
die Möglichkeit einer unentgelt-
lichen Abholung bei Erwerb eines
Neugeräts auf Wärmeüberträger
(z. B. Kühlschränke, Luftentfeuch-
ter), Bildschirme und Bildschirmge-
räte mit einer Bildschirm-Oberflä-
che > 100 cm² und auf Großgeräte,
bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als
50 cm beträgt.
Abgesehen davon können Ver-
braucher bis zu drei Altgeräte einer
Geräteart bei einer Sammelstel-
le eines Vertreibers unentgeltlich
abgeben, ohne dass dies an den
Erwerb eines Neugeräts geknüpft
ist. Allerdings darf keine der äuße-
ren Abmessungen des Altgerätes
25 cm überschreiten.