DEUTSCH
8.2 GÜLTIGKEIT
Die Garantie wird unter der Bedingung anerkannt,
dass:
1.
2.
3.
UNTER DIE GARANTIE FALLEN KEINE SCHÄDEN
MIT FOLGENDEN URSACHEN :
1.
geeigneter Rauchfang und andere Ursachen, die
oder nicht entsprechende Installation.
2.
entspricht.
3.
ALLE TEILE, DIE NORMALEM VERSCHLEISS
UNTERLIEGEN, SIND VON DER GARANTIE
AUSGESCHLOSSEN:
Dichtungen, alle Teile aus Gusseisen und
8.3 HAFTUNG
8.4 UNTER DIE GARANTIE FALLENDE
EINGRIFFE
8.5 ZUSTÄNDIEGES GERICH
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