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Scheppach MTE380 - Entsorgung und Wiederverwertung; Ersatzteilbestellung

Scheppach MTE380
124 pages
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www.scheppach.com
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DE
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richtli-
nie 2012/19/EU unterliegen. In ndern außerhalb
der Europäischen Union können davon abweichen-
de Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten gelten.
13. Ersatzteilbestellung
Bei der Ersatzteilbestellung sollten folgende Anga-
ben gemacht werden:
Typ des Gerätes
Artikelnummer des Gerätes
Ersatzteil- Nummer des erforderlichen Ersatzteils
Service-Informationen
Es ist zu beachten, dass bei diesem Produkt folgen-
de Teile einem gebrauchsgemäßen oder natürlichen
Verschle unterliegen bzw. folgende Teile als Ver-
brauchsmaterialien benötigt werden.
Verschleißteile*: Kohlebürsten, Messerwalze
* nicht zwingend im Lieferumfang enthalten!
Ersatzteile und Zubehör erhalten Sie in unserem Ser-
vice-Center. Scannen Sie hierzu den QR-Code auf
der Titelseite.
Bewahren Sie die Bedienungsanleitung bei dem
Elektrowerkzeug auf.
12. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien
sind recycelbar. Bitte Verpa-
ckungen umweltgerecht ent-
sorgen.
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätege-
setz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern sind
einer getrennten Erfassung bzw. Entsor-
gung zuzuführen!
Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpichtet.
Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für
das Löschen seiner personenbezogenen Daten auf
dem zu entsorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen lltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Ö󰀨entlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe).
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme ver-
pichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haus-
halt, kann dieser die unentgeltliche Abholung des
Elektroaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer,
veranlassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kun-
denservice des Herstellers in Verbindung.

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