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25
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräte-
art, mit einer Kantenlänge von maximal
25 Zentimetern, können Sie ohne vor-
herigen Erwerb eines Neugerätes vom
Hersteller kostenfrei bei diesem abge-
ben oder einer anderen autorisierten
Sammelstelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedin-
gungen der Hersteller und Vertreiber
erfahren Sie beim jeweiligen Kunden-
service.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elek-
trogerätes durch den Hersteller an einen
privaten Haushalt, kann dieser die unent-
geltliche Abholung des Elektroaltgerätes,
auf Nachfrage vom Endnutzer, veranlas-
sen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kun-
denservice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die
in den Ländern der Europäischen Union
installiert und verkauft werden und die der
Europäischen Richtlinie 2012/19/EU un-
terliegen. In Ländern außerhalb der Euro-
päischen Union können davon abweichen-
de Bestimmungen für die Entsorgung von
Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
Möglichkeiten zur Entsorgung des aus-
gedienten Gerätes erfahren Sie bei Ihrer
Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Kraftstoe und Öle
• Vor der Entsorgung des Geräts müssen
der Kraftstotank und der Motorölbehälter
geleert werden!
• Kraftsto und Motoröl gehören nicht in den
Hausmüll oder Abuss, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung
zuzuführen!
• Leere Öl- und Kraftstobehälter müssen
umweltgerecht entsorgt werden.