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Bei Austausch ausschließlich
Viessmann Originalteile oder von
Viessmann freigegebene Ersatzteile
verwenden.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Den beiliegenden Karton ausschließlich
für den Transport von nicht-sicher-
heitskritischen Batteriemodulen ver-
wenden.
Hinweise zum Gefahrguttransport
Der Transport der Lithium-Ionen-Batte-
rien und Lithium-Eisenphosphat-Batte-
rien unterliegt Regeln und Beschrän-
kungen gemäß den ADR- und RID-Vor-
schriften. Lithium-Ionen-Batterien sind
Gefahrgut und unterliegen somit den
Gefahrgutvorschriften. Laut ADR und
RID sind Lithium-Ionen-Batterien
Gefahrgut der Klasse 9 und somit fol-
genden UN-Nummern zugeordnet:
■ UN 3480: Lithium-Ionen-Batterien
■ UN 3481: Lithium-Ionen-Batterien in
Ausrüstungen
Hinweis
■ ADR: Europäisches Übereinkommen
über die internationale Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße
■ RID: Ordnung für die internationale
Eisenbahnbeförderung gefährlicher
Güter
DE
Sicherheitshinweise
(Fortsetzung)
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