4.2 Installationsabmessungen
5 Entsorgung
5.1 Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Dieses Symbol bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen (siehe Kapitel 5.2). Die Entsorgung über den
Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne, ist untersagt. Die Abgabe von
Elektroaltgeräten ist für Verbraucher kostenlos.
5.2 Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
•
Besitzer von Altgeräten können diese bei kommunalen Sammelstellen, wie bspw. ihrem örtlichen Wertstoffhof
abgeben werden, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Außerdem ist die
Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Vertreibern und weiteren Annahmestellen möglich.
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Einzelhandel: Vertreiber, die über eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens
400 Quadratmetern verfügen, sind zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Außerdem zur
Rücknahme verpflichtet sind Lebensmitteleinzelhändler, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 Quadratmetern verfügen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft auch Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Hier können bis zu drei Geräte, bei denen keine Kante länger als 25
cm ist, abgegeben werden. Größere Altgeräte müssen beim Kauf eines neuen Elektrogerätes, das im Wesentlichen
die gleichen Funktionen erfüllt, am Ort der Abgabe ebenfalls zurückgenommen werden.
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Fernabsatzmarkt: Vertreiber, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ihre Produkte verkaufen,
sind zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen.
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M.VILLEROY-BOCH.COM // V 2.0 // 04.03.2024 // 37524