WIKA Betriebsanleitung RTD und TC, eigensichere Ausführungen
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eines eigensicheren Systems (z. B. Zusammenschaltung mehrerer Sensorstromkreise verschie-
dener Transmitter etc.) vorgenommen werden.
Für die Verwendung von Gehäusen müssen diese entweder über eine entsprechende eigene
Zulassung verfügen oder den minimalen Anforderungen entsprechen. IP-Schutz: mindes-
tens IP 20 (mindestens IP 65 für Staub), gilt für alle Gehäuse. Leichtmetallgehäuse müssen
jedoch entsprechend EN/IEC 60079-0 Abs. 8.1 geeignet sein. Zusätzlich müssen nicht metal-
lische Gehäuse oder pulverbeschichtete Gehäuse den elektrostatischen Anforderungen
EN/IEC 60079-0 entsprechen oder einen entsprechenden Warnhinweis besitzen.
Schutzmaßnahmen für Anwendungen die EPL Ga oder Da erfordern:
Betriebsbedingte Reibung oder Stöße zwischen Geräteteilen aus Leichtmetall oder deren
Legierungen (z. B. Aluminium, Magnesium, Titanium oder Zirkonium) mit Geräteteilen aus Eisen/
Stahl sind nicht zulässig. Betriebsbedingte Reibungen oder Stöße zwischen Leichtmetallen sind
erlaubt.
7.1.2 Ex-Kennzeichnung
Für Anwendungen ohne Transmitter (Digitalanzeigen) die Geräte der Gerätegruppe II (explo-
sionsfähige Gasatmosphären) erfordern gelten folgende Temperaturklasseneinteilung und
Umgebungstemperaturbereiche:
Tabelle 1
Kennzeichnung
Temperatur-
klasse
Umgebungs-
temperaturbereich
(T
a
)
Max. Oberächen
temperatur
(T
max
) an der Fühler- oder
Schutzrohrspitze
II 1G Ex ia IIC T6 Ga
II 1/2G Ex ib IIC T6 Ga/Gb
T6
(-50)
1)
-40 ... +80 °C
T
M
(Mediumstemperatur) +
Eigenerwärmung
Hierzu sind die besonderen
Bedingungen (17) zu beachten.
II 1G Ex ia IIC T5 Ga
II 1/2G Ex ib IIC T5 Ga/Gb
T5
(-50)
1)
-40 ... +95 °C
II 1G Ex iaD IIC T4 Ga
II 1/2G Ex ib IIC T4 Ga/Gb
II 1G Ex ia IIC T3 Ga
II 1/2G Ex ib IIC T3 Ga/Gb
T4, T3
(-50)
1)
-40 ... +100 °C
1) Die Werte in Klammern gelten für Sonderausführungen. Diese Fühler werden mit besonderen Verguss-
massen gefertigt. Weiterhin werden sie mit Gehäusen aus CrNi-Stahl und mit Kabelverschraubungen für
den Tieftemperaturbereich ausgestattet
Beim Einbau eines Transmitters und/oder einer Digitalanzeige gelten die besonderen Bedingun-
gen aus der Baumusterprüfbescheinigung (siehe Punkt 17).
7. Hinweise zu Montage, Betrieb im explosionsgefährdeten Bereich