Das Symbol auf dem Produkt oder der Verpackung bedeutet,
dass das Produkt einer getrennten Erfassung für elektrische
und elektronische Geräte zugeführt werden muss und nicht
über den normalen Haushaltsabfall entsorgt werden darf.
Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten
Bitte entnehmen Sie Batterien und Lampen, die nicht vom Gerät
umschlossen sind, vor der Abgabe aus dem Gerät und entsorgen
diese über die offiziellen Sammelstellen für Batterien und Lampen.
Beim Kauf eines neuen Elektrogerätes können Sie beim Vertreiber
ein gleichartiges Altgerät unentgeltlich zurückgeben. Elektrogeräte
mit einer Kantenlänge von maximal 25 cm können unentgeltlich bei
Vertreibern von Elektro- und Elektronikgeräten mit einer
Verkaufsfläche von mindestens 400 m² sowie in Geschäften des
Lebensmittelhandels (z.B. Supermärkten, Lebensmitteldiscountern,
Drogerien) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m²,
die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen,
abgegeben werden, ohne dass ein Neugerät erworben werden muss.
Größere Elektrogeräte können kostenlos bei kommunalen
Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Durch die korrekte Entsorgung tragen Sie dazu bei, negative
Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu
vermeiden, die durch unsachgemäße Erfassung und Behandlung von
Elektroaltgeräten entstehen können.
Bitte löschen Sie sämtliche personenbezogenen Daten auf dem
Gerät, bevor Sie es entsorgen.
Für weitere Informationen kontaktieren sie bitte Ihre
Kommunalverwaltung, Ihren örtlichen Abfallentsorger oder das
Geschäft, in dem Sie das Produkt erworben haben.
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