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Abus RWM150 - Entsorgung; Leistungserklärung

Abus RWM150
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– 17 –
Sollten Sie an dem Rauchwarnmelder einen Mangel feststellen,
der beim Verkauf bereits vorhanden war, wenden Sie sich innerhalb
der ersten zwei Jahre bitte direkt an Ihren Verkäufer.
Entsorgung
Entsorgen Sie das Gerät gemäß der Elektro- und Elektronik Altgeräte EG
Richtlinie 2002/96/EC – WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment).
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die für die Entsorgung zuständige
kommunale Behörde. Informationen zu Rücknahmestellen für Ihre
Altgeräte erhalten Sie z.B. bei der örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtver-
waltung, den örtlichen Müllentsorgungsunternehmen oder bei Ihrem
Händler.
Leistungserklärung 2016RWM150
Dieser Rauchwarnmelder ist nach Verordnung EU 305/2011 als Bauprodukt geprüft
und zertifiziert. Die Produktion wird durch regelmäßige und unabhängige Kon-
trollen auf unveränderte Einhaltung der gesetzlichen und normativen Vorgaben
überwacht. Die Leistungserklärung finden Sie unter www.abus.com/Service/
Leistungserklaerungen.
Konformität gemäss VdS3131 (Q)
Dieses Produkt ist zertifiziert nach VdS- Richtlinie (Q).
Gewährleistung | Entsorgung Leistungserklärung
16
0786-CPR-21486
EN 14604:2005/AC:2008
G216014
DE

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