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Alexander Schleicher
GmbH & Co.
Segelflugzeugbau
D - 36163 Poppenhausen
ASH 26
TM Nr. 6 Ausgabe II
ASH 26 E
TM Nr. 14 Ausgabe II
Hinweise: Transponder müssen eine Mindestabstrahlleistung besitzen, können aber zu höheren
Werten hin eine deutliche Streuung aufweisen. Das kann bei Einbauten mit maximaler
Kabellänge und Wechsel zu einem anderen Transponder dazu führen, dass die zulässi-
gen Minimalwerte der Abstrahlung an der Antenne unterschritten werden.
Ebenfalls geben die Hersteller von Transpondern sehr unterschiedliche zulässige maxi-
male Dämpfungswerte der Antennenkabel an. Es werden Werte von 1,5 bis 3 dB gefun-
den. Bei der Auswahl von Antenneneinbauort, Kabeltype und Transponder ist dies unbe-
dingt zu berücksichtigen.
Da kaum verwertbare Erkenntnisse über eine mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung
in Abhängigkeit des Antenneneinbauorts vorliegen, kann die Firma A. Schleicher GmbH
& Co. keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden, die aus der Antennenabstrahlung
entstehen können, übernehmen.
Die elektromagnetische Belastung der Flugzeugbesatzung kann durch die Verwendung
eines doppelt geschirmten Kabels (z.B. Aircell 7) verringert werden.
Nach dem Einbau ist eine Funktionsprüfung durch einen Prüfer mit der entsprechenden
Berechtigung durchzuführen, der entsprechend dem jeweiligen, nationalen Recht eine
Bescheinigung ausstellt (z.B. LBA Form 22).
Alle baulichen Maßnahmen sind von einem dazu berechtigten Prüfer für Luftfahrtgerät im
Rahmen einer geringfügigen Änderung zu prüfen, im Bordbuch, Flug- und Wartungs-
handbuch und in den Prüfunterlagen zu bescheinigen.
Poppenhausen, den 31. Januar 2008
Alexander Schleicher
GmbH & Co.
i.A.
(M. Münch)