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D22031470 - v.1 - UPD 191107
Hubverbot: Der auf der Abbildung dargestellte Punkt
darf nicht für das Heben der Maschine verwendet
werden.
1.1 - Aufschlüsselung der Warnhinweise
Auf der Maschine sind normgerechte Warnzeichen angebracht, damit sämtliche Teile des Holzspalters vorsichtig und in voller Sicherheit bedient werden.
Bitte lesen Sie mit größter Aufmerksamkeit die Auschlüsselung dieser Gefahrenhinweise.
Vor der Inbetriebsetzung der Maschine sind die
Betriebs- und Wartungsanleitungen genau
durchzulesen.
Zur Vermeidung von Gehörschäden ist bei langen
und lärmreichen Arbeitszyklen ein entsprechender
Ohrschutz zu tragen.
Die Füße sind vor fallenden Holzklötzen durch feste
Schuhe abzuschützen.
Die Hände sind durch geeignete Handschuhe vor
wegspringenden Holzsplittern zu schützen.
Schutzhelm gegen Verletzungen durch
wegspringende Holzsplitter tragen
Schutz- und Sicherheitseinrichtungen dürfen nie
verstellt werden.
Wartungs- oder Reparaturarbeiten nie bei in Betrieb
stehender Maschine ausführen.
In der Nähe der Maschine und im Arbeitsbereich nicht
rauchen.
Es dürfen sich keine Personen im Arbeitsbereich der
Maschine aufhalten. Umstehende Personen oder Tiere
müssen sich mindestens 5 m entfernt von der
Maschine befinden.
Der Holzspalter muss von einer einzigen Person
bedient werden.
Warnung: Drehrichtung des Messers.
Nie das Messer noch den Tragarm, wenn er in
Bewegung steht, berühren.
Achtung auf Schnittwunden oder Zerquetschungen: die
Hände während der Messerbewegung von den
Gefahrbereichen weghalten.
Warnung: einen am Messer verklemmten Holzklotz
nie mit den Händen zu entfernen versuchen.
Warnung: Elektrische Spannung gemäß
Schildangabe
Das Altöl muß nach den örtlich geltenden Gesetzen
entsorgt werden und darf nie in die Umwelt abfließen.
Die Augen sind durch geeignete Schutzbrillen vor
Holzsplittern zu schützen.
Motordrehrichtung.
Falls der Motor in falsche Richtung dreht, die
Anweisungen in Punkt 4.3.A, S.33 folgen.
Die Kardanwelle muß sich wie auf der Platte
abgebildet und mit maximal 540 UpM drehen.
DEUTSCH
B93250240
Maschinen, die mit elektrischen Geräten ausgestattet
sind, dürfen nicht als normale Siedlungsabfälle entsorgt
werden, sondern müssen getrennt gesammelt und auf
autorisierten Deponien entsorgt werden