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• Wenn das E-Bike für längere Zeit gelagert werden soll, den Akku vor dem
Einlagern auf 80% (vier grüne LEDs leuchten auf) auaden.
Wichtig:
Den Akkuladestand nach sechs Monaten erneut prüfen. Beträgt der verbleibende
Ladestand des Akkus weniger als 30%, den Akku erneut auf 80% (vier grüne
LEDs leuchten auf) auaden.
3. Vorsicht beim Transport Ihres E-Bikes
• Ein E-Bike ist schwerer als ein herkömmliches Fahrrad. Berücksichtigen
Sie dies, wenn Sie ein E-Bike an einem Fahrzeug transportieren. Beachten
Sie die maximale Zuladung an Fahrzeugdach, Anhängerkupplung und/oder
Fahrradträger. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte den Betriebs-
anleitungen des Fahrzeugs und Fahrradträgers.
• Beim Transport eines E-Bikes immer die geltenden gesetzlichen Bestimmungen
beachten.
• Lithium-Ionen-Akkus dieser Größe und Leistung gelten bei Transporten als
Gefahrgüter der Klasse 9 und können Beschränkungen unterliegen.
Die Bestimmungen sind weniger streng, wenn Sie mit einem kompletten
E-Bike (mit integriertem Akku) verreisen. Klären Sie vor der Buchung einer
Reise mit Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Frachtunternehmen ab, ob Sie
mit Ihrem kompletten E-Bike reisen können.