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GFL 2001/2 - Bestimmungsgemäße und nicht Bestimmungsgemäße Verwendung

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2001/2 / 2001/4 Wasserdestillierapparate Water Stills
Seite 4 Rev.04 vom / dated 01.04.2020
1.Verwendung
1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
>
GFL Wasserdestillierapparate sind durch den TÜV D auf die
Einhaltung der grundlegenden Anforderungen der
Laborgerätenormen
EN 61010-1:2010 und EN 61010-2-010:2014 sowie der allgemeinen
Regeln der Technik geprüft. Die Fertigungsstätte wird durch das
Prüfinstitut regelmäßig überwacht. Die Geräte dürfen mit dem
abgebildeten Prüfzeichen der TÜV-SÜD Product Service GmbH
gekennzeichnet werden.
>
In Mono-Destillierapparaten der Bauform 2001/2 und 2001/4 wird Wasser mithilfe eines
elektrischen Rohrheizkörpers durch Kochen in Dampf umgewandelt. Der Wasserdampf
wird in den auf die Destillierblase aufgestellten Kondensator geleitet und kondensiert hier
an einer Kühlschlange. Das produzierte destillierte Wasser läuft über ein Ablaufrohr an
der Frontseite des Kondensators ab. Es werden je nach Gerätetyp 2 Liter (2001/2) oder 4
Liter (2001/4) Destillat produziert.
>
Die Destillierapparate sind im Blickfeld des Anwenders zu betreiben.
>
Das produzierte Mono-Destillat hat in Abhängigkeit der Rohwasserqualität einen Leitwert
von ca. 2,3 µS/cm bei 25°C. Verwenden Sie zur Speisung des Destilliergerätes glichst
Leitungswasser in Trinkwasserqualität. Beachten Sie auch die Hinweise in den
Abschnitten 16.1 bis 16.3 dieser Anleitung über Einsatzmöglichkeiten von Filtern und
Schleusen zur Vorbehandlung des Rohwassers.
>
Die Informationen dieser Bedienungsanleitung müssen unbedingt
gelesen und b
eachtet werden. Nur dann ist die einwandfreie
Arbeitsweise des Wasserdestillierapparates gewährleistet. Nur
Personen, die sich mit dieser Bedienungsanleitung vertraut gemacht
haben, dürfen das Gerät installieren und bedienen.
>
Das Außengeuse der Destillierblase und des Dampfkondensators
erhitzen sich während des Betriebes stark. Beide Gehäuseteile dürfen
erst nach Abkühlung oder unter Einsatz entsprechender Sicherheits-
handschuhe berührt werden.
1.2 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
>
GFL
-
im Laboreinsatz sind
keine Medizinprodukte
.
Sie unterliegen
weder nationalem noch internationalem Medizinprodukterecht und sind entsprechend
einzusetzen.
>
Der Destillierapparat darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen betrieben werden.
>
Der Destillierapparat darf nicht in Laborbereichen unter aggressiven oder korrosiven
Umgebungsbedingungen aufgestellt und betrieben werden.
DOMINIQUE DUTSCHER SAS

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