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GOK LAG 2000 A - Bestimmungsgemässe Verwendung

GOK LAG 2000 A
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Leckanzeigegerät Typ LAG 2000 A
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Artikel-Nr. 15 072 50 k
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Betriebsmedien
Bio-Ethanol*)
Dieselkraftstoff*)
Heizöl*)**)
FAME*)**)
Ottokraftstoff (Benzin)*)
Heizöl Bio*)**)
Harnstofflösung
Schifffahrtsbrennstoff
Industrieöl
HVO
Flüssigdünger (AHL, ASL, HAS) Wasser*)**)
Pflanzenöl*)**)
*) Verträglichkeit mit den Leckanzeigeflüssigkeiten gegeben
**) im Geltungsbereich der Leistungserklärung der EU-BauPVO
Für Betriebsmedien ohne *) und **) bzw. andere ist die Verträglichkeit mit der
Leckanzeigeflüssigkeit im Einzelfall in Abstimmung mit dem Hersteller der
Leckanzeigeflüssigkeit nachzuweisen.
Wird das LAG 2000 A in Verbindung mit anderen Tanks und/oder anderen zu
lagernden Betriebsmedien eingesetzt, müssen die entsprechenden gesetzlichen
und technischen Anforderungen eingehalten werden.
Eine Liste der Betriebsmedien mit Angabe der Bezeichnung,
der Norm und des Verwendungslandes erhalten Sie im Internet
unter www.gok.de/liste-der-betriebsmedien.
Betreiberort
Für Anlagen in Verbindung mit explosionsgefährdeten Bereichen sind die dafür gültigen
nationalen Vorschriften und Errichtungsbestimmungen zu beachten!
Bei Instandsetzungen oder Änderungen von explosionsgeschützten Geräten sind die
nationalen Bestimmungen zu beachten.
Bei Instandsetzungen und Reparaturen dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet
werden.
Das Leckanzeigegerät Typ LAG 2000 A ist zur bestimmungsgemäßen Verwendung in
explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Zonen) vorgesehen.
Betrieb des Leckanzeigegerät Typ LAG 2000 A je nach Bauteil zulässig in:
Bauteil
Ex-Zone
Zündschutzart bzw. Kennzeichnung
Anzeigegerät
1)
nicht zulässig
II (1) G [Ex ia] IIC
Leckanzeigeflüssigkeits-Behälter
2)
1
II 1 G Ex ia IIC Ga
Gebereinrichtung
3)
1)
Das Anzeigegerät ist mit -Kennzeichen versehen, muss aber außerhalb einer Ex-Zone
montiert werden!
2)
Der Leckanzeigeflüssigkeits-Behälter (LAF-Behälter) ist aus leitfähigem Kunststoff.
Er ist elektrisch zu Erden, um auf seiner Oberfläche entstehende Ladung abzuleiten.
3)
Nur Gebereinrichtung in Ausführung eigensicher im explosionsgefährdeten Bereich
einbauen.
Einbauort
Betrieb im Innen- und wettergeschützten Außenbereich

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