E980702H 02/12/04
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1.INSTALLATIONSANWEISUNGEN
Die Installation muss von genehmigter
Belegschaft nach dem Gesetz gemacht werden.
Im Fall von Abwesenheit des Gesetzes muss man
die CE Vorschriften befolgen.
Der Trockner muss auf einem stabilen Fußboden
aufgestellt werden, der das Gewicht des
Trockners halten kann (das Gewicht wird auf
Typenschild an dem Hinterteil angegeben).
Der Trockner ist mit 4 Fußchen und mit
Schrauben ausgerüstet, die die Aufstellung in
wagerechter Form erlauben (Ab.4 Seite 35).
Um die Aufstellung und die Wartung zu
erleichtern, empfehlen wir ein Abstand zwischen
Trockner und Wand zu lassen.
Gasbeheizte Maschinen dürfen nicht mit
Reinigungsmaschinen, die mit Perchloräthylen
oder FCKW-haltigen Lösungsmitteln arbeiten, in
einem Raum betriebt werden. Austretende
Dämpfe zersetzen sich bei Verbrennung zu
Salzsäure, wodurch unangenehme Folgeschäden
an Wäsche und Maschine hervorgerufen werden.
Bei Aufstellung flüssiggasbeheizter Geräte unter
Erdgleiche muss der Betrieber der Anlage über
notwendige Be- und
Zwangsentlüftungseinrichtungen nach TRF
sorgen.
Mann muss jedes gewerblich eingesetze Gerät
als Feuerstätte – unabhängig vom Gasdurchsatz
– ansehen.
Räume, in denen raumluftabhängige Feuerstätten
aufgestellt sind, müssen ausreichend be – und
entlüftet sein.
Die Raumlüftung ist einwandfrei, wenn bei
Nennwärmebelastung (Vollbrand) sämtlicher
Feuerstätten, auch wenn deren Abgase
mechanisch abgesaugt werden, kein unzulässiger
Unterdruck entsteht. Hierdurch ist sichergestellt,
dass eine einwandfreie Verbrennung des Gases
und eine vollständige Abführung des Abgases
erfolgt.
Man muss führen den Nachweis einer
ausreichenden Verbrennungsluftversorgung nach
dem Maßgaben der DVGW-TRG 86/96 zu führen.
Be- und Entlüftungsöffnungen dürfen nur
verschließbar sein, wenn die Offenstellung
überwacht ist und der Betrieb der Feuerstätte nur
bei Offenstellung möglich ist.
Dem Trockner mit entzündbaren Stoffen nicht
nahekommen.
Der Gebrauch des Trockners ist für Leute, die
unterwiesen worden sind.
Informationen über die Geräuschentwicklung:
gemäß der Vorschriften über das Geräusch der
Geräte (18.1.91) liegt der Schallpegel unter das
Niveau von 80 dB.
Vor dem Anschluß des Gerätes muss man prüfen,
dass die anwesenden Gas- und Stromversorgung
den auf dem Schild geschriebenen Daten
entsprechen. Dieser Schild hängt an dem
Hinterteil. (siehe aA. 1 Seite.33).
Während der Aufstellung muss man die folgenden
Vorschriften einhalten:
-einschlägige Landesbauordnungen und
Feuerungsverordnungen,
-einschlägige Unfallverhütungsvorschriften,
-einschlägige VDE-Bestimmungen,
-DVGW-TRGI (technische Regeln für
Gasinstallationen),
-TRF (Technische Regeln für Flussiggas),
DVGW-Arbeitsblatt G631,
-Bestimmungen des
Gasversorgungsunternehmens (GVU),
-Bestimmungen des
Stromversorgungsunternehmens (EVU),
--Einschlägige Rechtsverordnungen,
-eventuelle zusätzliche örtliche Bestimmungen.
Restliche Verpackungsteile und Schutzfilm von
den Oberflächen des Gerätes soll man sorgfältig
abnehmen.
Im Fall einer Fixierung am Boden, die angepaßten
Grundrahmensglieder an den Hersteller soll man
bestellen.
Im Fall von Störungen oder betriebsschäden
bitte sofort das Gerät ausschalten!
1.1 ELEKTRISCHER ANSCHLUß.
Alle Trockner haben an dem Hinterteil einige
Klemme, auf denen der Monteur die einzigen
elektrischen Anschlüsse vornehmen muss. Das
mehrpolige Kabel der Versorgung (siehe Tabelle
2, 3 und 4 Seite 5 und 6) muss über das Loch an
dem Hinterteil des Trockners eingeführt werden
und dann mit den Klemmen angeschlossen
werden. (Ab. 2 Seite 34, rif. FL)
Es gibt die folgenden Klemme:
-drei in grauer Farbe für die Phasen (L1, L2, L3)
-eine in blauer Farbe für Nulleiter (N)
-eine in grauer, gelber und grüner Farbe für Erde.
Die Leitung der Erde muss länger als die anderen
sein, so dass sie sich im Fall von starkem Ziehen
nur nach den Spannungsleitungen ausschaltet.
Bezüglich der Vorbereitung der elektrischen
Anlage muss der Monteur einen
magnetothermischen Schalter und eine
Lebensschützeinrichtung vorsehen. Der Abstand
zwischen den Kontakten muss in dem Schalter
mindestens 3 mm sein.