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IPC CLEANTIME 40 - Anheben und Transport der Verpackten Maschine; Bei der Übergabe Durchzuführende Kontrollen; Transport und Installation

IPC CLEANTIME 40
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DEUTSCH
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Dann das Schaltbrett wieder sorgfältig montieren, damit der Schutz des für den Gebrauch
der Maschine zuständigen Personals gewährleistet bleibt.
Nur vom Hersteller gelieferte Originalersatzteile verwenden, da nur diese den sicheren
und störungsfreien Betrieb des Geräts gewährleisten. Nie von anderen Maschinen oder
anderen Sets abmontierte Teile als Ersatzteile einsetzen.
Diese Maschine ist für eine Lebensdauer von zehn Jahren ab dem auf dem Typenschild
(siehe Abb.1) angegebenen Konstruktionsdatum geplant und gebaut worden. Nach
Ablauf dieses Zeitraums hat die Maschine, egal wie oft oder ob sie eingesetzt worden ist,
gemäß der im jeweiligen Land geltenden Gesetzgebung entsorgt zu werden:
- die Maschine vom Stromnetz entkoppeln, entleeren und reinigen;
- sie sodann in verschiedene Materialgruppen zerlegen (Kunststoffe gemäß des
Wiederverwertungssymbols, Metalle, Gummi, Verpackungen). Im Falle von
Bestandteilen aus verschiedenen Materialien, sich an die jeweils zuständigen
Behörden wenden;
- jede Materialgruppe in Übereinstimmung mit den Gesetzen in Sachen
Wiederverwertung entsorgen.
Als Alternative kann die Maschine für eine komplette Überholung an den Hersteller
geschickt werden.
Falls beschlossen wird, die Maschine nicht mehr zu benutzen, die Batterien
herausnehmen und diese zu einer autorisierten Entsorgungsstelle bringen.
Es empfiehlt sich weiters, alle Maschinenteile, die vor allem für Kinder eine Gefahr
darstellen könnten, harmlos zu machen.
5. TRANSPORT UND INSTALLATION
5.1. Anheben und Transport der verpackten Maschine
ACHTUNG
Sich bei allen Anhebearbeiten davon überzeugen, daß die verpackte Maschine fest
verankert ist, um ein unbeabsichtiges Umkippen oder Herabfallen zu vermeiden.
Das Laden und Abladen der Tansportfahrzeuge muß unter angemessene
Beleuchtung ausgeführt werden.
Die vom Hersteller auf einer Holzpalette verpackte Maschine muß mit geeigneten Mitteln
(siehe Richtlinie 89/392/CEE und nachfolgende Änderungen und/oder
Vervollständigungen) auf das Transportfahrzeug geladen und bei Eintreffen am
Bestimmungsort mit ebenso geeigneten Mitteln wieder abgeladen werden.
Die Saugfüße werden einfach in Kartons eingepackt, ohne Palette.
Das Anheben der verpackten Maschine kann nur durch die Verwendung eines
Gabelstaplers erfolgen. Hierbei sehr vorsichtig vorgehen, um Stöße und das Umfallen der
Maschine zu vermeiden.
5.2. Bei der Übergabe durchzuführende Kontrollen
Im Augenblick der Übergabe seitens des Transportunternehmens hat man sich
genauestens davon überzeugen, daß die Verpackung und die in ihr beinhaltete Maschine
frei von Schäden ist. Sollte letztere Transportschäden aufweisen, so sind diese auch dem
Transporteur zu zeigen; vor Annahme der Ware sich schriftlich das Recht vorbehalten,
eine eventuelle Schadenersatzforderung zu stellen.

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