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Der elektrisch höhenverstellbare Arbeitstisch ist ein Produkt im Sinne der
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (vollständige Maschine). Der elektrisch
höhenverstellbare Arbeitstisch darf nur den technischen Daten und den
Sicherheitsvorgaben dieser Dokumentation entsprechend eingesetzt werden.
Der höheneinstellbare Arbeitsplatz ist ein technisches Arbeitsmittel und nicht
für die private Verwendung bestimmt.
Wenn wesentliche Veränderungen am elektrisch höhenverstellbaren Arbeits-
tisch vorgenommen werden, muss die Konformität zur Maschinenrichtlinie
erneuert werden und die Dokumentation ergänzt werden.
Der elektrisch höhenverstellbare Arbeitstisch ist eine Hubeinrichtung zum
getrennten Anheben und Absenken der Arbeitsfläche und des Zubehörs.
Die innerbetrieblichen Vorschriften und die Richtlinien des Anwenderlandes
müssen eingehalten werden. Eigenmächtige bauliche Veränderungen am
elektrisch höhenverstellbaren Arbeitstisch sind nicht zulässig. Für daraus
entstehende Schäden übernehmen wir keine Haftung.
Sie dürfen den elektrisch höhenverstellbaren Arbeitstisch nur dann montieren,
bedienen und warten, wenn:
der elektrisch höhenverstellbare Arbeitstisch nur an einem festen, stationä-
ren Betriebsort eingesetzt wird,
Sie den elektrisch höhenverstellbaren Arbeitstisch verwendungsgerecht und
sicherheitsgerecht in seine Umgebung integrieren. Der Betreiber ist für einen
sachgerechten und sicheren Einbau verantwortlich,
Sie die Montageanleitung sorgfältig gelesen und verstanden haben,
Sie fachlich ausgebildet sind,
Sie geistig und gesundheitlich dazu in der Lage sind,
Sie von Ihrem Unternehmen hierzu autorisiert sind,
Sie ausschließlich das Original-Zubehör des Herstellers verwenden.
Bei unsicherem und unsachgemäßem Betrieb des elektrisch höhenverstell-
baren Arbeitstisches besteht die Gefahr von erheblichen Verletzungen durch
Quetsch- und Scherstellen.
Die Montage, Inbetriebnahme und Bedienung, Demontage, Instandhal-
tung (inkl. Wartung und Pflege) erfordern grundlegende mechanische und
elektrische Kenntnisse, sowie Kenntnisse der zugehörigen Fachbegriffe. Um
die Betriebssicherheit zu gewährleisten, dürfen diese Tätigkeiten daher nur
von einer entsprechenden Fachkraft oder einer unterwiesenen Person unter
Leitung einer Fachkraft durchgeführt werden.
Eine Fachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner Kenntnis-
se und Erfahrungen sowie seiner Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen
die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen, mögliche Gefahren erkennen und
geeignete Sicherheitsmaßnahmen treffen kann. Eine Fachkraft muss die
einschlägigen fachspezifischen Regeln einhalten.
Achtung, Warnhinweis
Als nicht bestimmungsgemäße Verwendung gilt, wenn Sie das Produkt anders
verwenden als es in der Betriebsanleitung und der bestimmungsgemäßen
Verwendung autorisiert ist. Für daraus entstehende Schäden übernehmen wir
keine Haftung.
Information
1.3 Qualifikation des Personals
1.4 Warnhinweise
1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
1.2 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung