DE
86
Wichtiger Hinweis:
• Aufgetaute Tiefkühlkost sollte wie frische Lebensmittel zubereitet werden. Wenn
Sie nach dem Auftauen nicht zubereitet wird, darf sie NIEMALS erneut eingefroren
werden.
• Der Geschmack vor einigen in gekochten Speisen vorhandenen Gewürzen
(Anis, Basilikum, Wasserkresse, Essig, Gewürzmischungen, Ingwer, Knoblauch,
Zwiebeln, Senf, Thymian, Majoran, schwarzer Pfeffer usw.) verändert sich bei
langer Aufbewahrung und wird stärker. Daher sollten Sie nur wenig Gewürze in
einzufrierende Speisen verwenden oder die gewünschten Gewürze erst nach dem
Auftauen dieser Speisen hinzufügen.
• Die Aufbewahrungszeit hängt von dem verwendeten Öl ab. Geeignete Öle sind
Margarine, Kalbsfett, Olivenöl und Butter und ungeeignete Öle sind Erdnussöl
und Schmalz.
• Flüssige Speisen sollten in Plastikbechern und andere Speisen in Plastikfolie oder
Gefrierbeuteln eingefroren werden.
Auf Seite 69, 70 und 71 finden Sie einige Empfehlungen für das Einlegen und Lagern von
Nahrungsmitteln im Kühlteil:
Fleisch und Fisch Vorbereitung
Höchstlagerdauer
(Monate)
Steki wołowe
In Folie einwickeln 6–10
Lammfleisch
In Folie einwickeln 6–8
Kalbsbraten
In Folie einwickeln 6–10