legen, das mit einem Desinfektionsmittel versetzt wurde, dann mit Trinkwasser abspülen,
trocknen und schmieren. Bei Textilprodukten nicht im Autoklav sterilisieren,
- Schmierung (nur bei metallischen Produkten) Die beweglichen Teile häug mit Öl auf
Silikonbasis schmieren. Die Textilteile nicht mit dem Öl in Berührung bringen. Schmieren,
wenn die Teile gereinigt und komplett getrocknet sind.
Lagerung: Nach dem Reinigen, Trocknen und Schmieren die Ausrüstungsgegenstände
trocken (rel. Luftfeuchte 40-90%), kühl (Temperatur 5-40°C) und vor Sonnenlicht
geschützt lagern (UV-Strahlung vermeiden), an einem chemisch neutralen Ort
(unbedingt salzhaltige bzw. saure Umgebungen vermeiden), entfernt von spitzen Kanten,
Wärmequellen, Feuchtigkeit, korrosiven Substanzen oder anderen möglichen negativen
Einüssen aufbewahren. Dieses Produkt nicht nass lagern!
4 – REGELMÄSSIGE KONTROLLEN
Wir empfehlen eindringlich, die Kontrollen vor und nach dem Gebrauch, die in den
spezischen Produktanleitungen genannt sind, von einer fachkundigen Person ausführen
zu lassen. Vorbehaltlich strengerer gesetzlicher Auagen empfehlen wir mindestens ein
Mal im Jahr eine gründliche Kontrolle des Produkts durch eine sachkundige geschulte
und vom Hersteller befugte Person. Die Resultate der regelmäßigen Kontrollen müssen
auf der Kontrollkarte des Produkts vermerkt werden. Für jede Komponente, jedes
System und Teilsystem ist eine eigene Kontrollkarte erforderlich (es wird das Beispiel
einer Kontrollkarte gezeigt). Die regelmäßigen Kontrollen müssen auch die Lesbarkeit
der Produktmarkierungen prüfen.
5 - STANDZEIT DES PRODUKTS
Sorgfältig Punkt 1C lesen. Die theoretische Lebensdauer der metallischen Vorrichtungen
ist unbegrenzt, während die der textilen Produkte und der Kunststoffprodukte auf 10
Jahre ab Produktionsdatum begrenzt ist, vorausgesetzt, dass: die Instandhaltung und
Lagerung so ausgeführt werden, wie unter Punkt 3 beschrieben, die Kontrollen vor und
nach dem Gebrauch sowie die regelmäßigen Überprüfungen keine Funktionsstörungen,
Verformungen, Verschleiß usw. aufzeigen und dass das Produkt korrekt eingesetzt
wird, wobei ¼ der markierten Last nicht überschritten werden darf. Keine veralteten
Vorrichtungen verwenden (z.B. bei Überschreiten der Standzeit, die keine Record-
Tabelle mit der Eintragung der Kontrollen aufweisen, die nicht den geltenden Auagen
entsprechen, nicht mit den aktuellen Techniken kompatibel oder für diese geeignet sind
usw.). Veraltete, verformte oder verschleißte usw. Vorrichtungen beseitigen und diese
dabei zerstören, um eine mögliche zukünftige Verwendung zu vermeiden.
6 – GESETZLICHE AUFLAGEN
Arbeit, Sport und beruiche Tätigkeiten werden häug von einschlägigen Landesgesetzen
geregelt, die Einschränkungen nach sich ziehen können bzw. das Tragen von PSA und
die Vorbereitung von Sicherheitssystemen verlangen, deren Bestandteile die PSA sind.
Es obliegt dem Anwender bzw. den Lehrern, diese Gesetze zu kennen und anzuwenden,
die in einigen Fällen andere Vorschriften umfassen, als in diesen Informationen
beschrieben.
7 – GARANTIE
Der Hersteller garantiert die Konformität der gelieferten Produkte mit den vereinbarten
Merkmalen. Die Mängelgarantie ist auf die Fabrikationsfehler und Rohstoffmängel
begrenzt: Sie umfasst nicht den normalen Verschleiß, Rosten, Schäden durch
unsachgemäßen Gebrauch bzw. Verwendung bei Wettkämpfen, durch unsachgemäße
Instandhaltung, Transport, Aufbewahrung oder Lagerung usw. Die Garantie verfällt
bei Änderungen oder Manipulationen des Produkts. Die Standzeit entspricht der
gesetzlichen Garantie in dem Land, in dem das Produkt verkauft wurde (maximal 3
Jahre), ab dem Verkaufsdatum durch den Hersteller. Nach Ablauf dieser Frist können
gegenüber dem Hersteller keine Ansprüche mehr geltenden gemacht werden. Jede
Anfrage einer Reparatur oder eines Auswechselns im Rahmen der Garantie muss vom
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