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Schweißbügel (A) runterklappen und leicht mit der linken Hand gerade soweit
nach unten drücken, dass die Absaugung einschalte (das rote Lämpchen geht an).
Mitder rechten Hand Beutel leicht zu sich hin ziehen und ab und zu anheben und
wieder zurücklegen. (10)
Durch diese Bewegung bilden sich beim Absaugen in dem Beutel kleine Kanäle,
durch die die Luft entweicht und es wird verhindert, daß die beiden Folienschichten
sich vor der Düse aneinanderpressen und so eine zügige Absaugung verhindern.
Wenn die Luft aus dem Beutel abgesaugt ist, den Schweißbügel (A) mit der
linken Hand festhalten und die rechte Hand ebenfalls ach auf das andere Ende
des Schweißbügels (A) legen. Den Schweißbügel beidhändig kräftig nach unten
drücken. Kräftigen Druck beibehalten, bis die grüne Kontrollleuchte aueuchtet.
DerSchweißvorgang ist beendet, sobald die grüne Kontrollleuchte ausgeht. Sie
können Ihren gut verschlossenen Beutel nun herausnehmen. (11)
Die Funktion Siegelschweißen ermöglicht es, mehrere kleinere Portionen in
einem Folien-stück durch Doppelnähte voneinander getrennt einzuschweißen
(z.B.portionierte Kräuter, 1 Steak + 1 Stück Kräuterbutter etc.).
– Stellen sie hierzu den Funktionswahlschalter auf Siegelschweißen .
– Öffnen Sie den Schweißbügel (A) und ziehen Sie das Folienende so weit heraus,
bis die gewünschte Breite eines Portionsfaches erreicht ist.
– Schweißbügel (A) runterklappen und fest mit beiden Händen nach unten
drücken bis die grüne Kontrolleuchte erlischt.
– Schweißbügel (A) hochklappen und Folie für das nächste Portionsfach
herausziehen. Schweißen.
Wenn die gewünschte Anzahl Portionsfächer erreicht ist, Funktionswahlschalter vor
der letzten Naht wieder auf Trennschweißen stellen. (12)
Die einzelnen Portionsfächer füllen und gegebenenfalls durch eine Siegel-
schweißung verschließen bevor die nächste Reihe gefüllt wird. (13)
Zuletzt überstehenden Rest durch Trennschweißen entfernen.
Netzstecker ziehen.
Nach Gebrauch das Gerät nur mit einem feuchten Tuch reinigen.
TIPPS UND RATSCHLÄGE
Original KRUPS Ersatzrollen sind als Art.F388