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Planar-D1 / Compact-M2 R7
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Entsorgung
– Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
und ihrer Umsetzung in nationales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrogeräte
getrennt gesammelt und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
– Batterien und Akkus müssen vor der Entsorgung entnommen werden. Gemäß Richtlinie
2006/66/EC sind Sie verpflichtet, defekte oder leere Batterien bei einer öffentlichen
Sammelstelle abzugeben.
– Elektronische Geräte, Batterien oder Akkus dürfen in keinem Fall über den Hausmüll
entsorgt werden.
– Elektronische Geräte, Batterien oder Akkus von NBB Contols + Components GmbH können
optional, unter Beachtung der Gefahrgutrichtlinien, an uns zurück gesendet werden.
Sie helfen dadurch hochwertige Rohstoffe zu recyceln und eventuelle Schadstoffe fach-
gerecht zu entsorgen. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz!