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Scheppach BCHS350-ProS DUO - Page 25

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25
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Altbatterien und -akkus geren nicht in
den Hausll, sondern sind einer getrenn-
ten Erfassung bzw. Entsorgung zuzufüh-
ren!
Zur sicheren Entnahme von Batterien oder Akkus
aus dem Elektrogerät und für Informationen über
deren Typ bzw. chemisches System beachten Sie
die weiteren Angaben innerhalb der Bedienungs-
bzw. Montageanleitung.
Besitzer bzw. Nutzer von Batterien und Akkus sind
nach deren Gebrauch gesetzlich zur Rückgabe ver-
pichtet. Die ckgabe beschränkt sich auf die Ab-
gabe von haushaltsüblichen Mengen.
Altbatterien können Schadstoffe oder Schwerme-
talle enthalten, die der Umwelt und der Gesundheit
Schaden zufügen können. Eine Verwertung der Alt-
batterien und Nutzung der darin enthaltenen Res-
sourcen trägt zum Schutz dieser beiden wichtigen
Güter bei.
Das Symbol der durchgestrichenen lltonne be-
deutet, dass Batterien und Akkus nicht über den
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Benden sich zudem die Zeichen Hg, Cd oder Pb
unterhalb des Mülltonnensymbols, so steht dies für
Folgendes:
- Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 % Queck-
silber
- Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium
- Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
Akkus und Batterien können bei folgenden Stellen
unentgeltlich abgeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Batterien und Akkus
- Rücknahmestellen des gemeinsamen Rücknah-
mesystems für Geräte-Altbatterien
- Rücknahmestelle des Herstellers (falls nicht Mit-
glied des gemeinsamen Rücknahmesystems)
Diese Aussagen sind nur gültig r Akkus und Bat-
terien, die in den Ländern der Europäischen Union
verkauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2006/66/EG unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Akkus und
Batterien gelten.
Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen lltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe).
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuhren.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt-
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran-
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser-
vice des Herstellers in Verbindung.
Diese Aussagen gelten nur r Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und ver-
kauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen r die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.
Diese Aussagen gelten nur r Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und ver-
kauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen r die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.

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