Die Garantie gilt zwei Jahre ab dem Kaufdatum und kann bei Herstellungsmängeln,
die von autorisierten Vertragskundendienstcentern festgestellt wurden, in der ganzen
Welt in Anspruch genommen werden. Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, ist
die entsprechend ausgefüllte und beim Kauf vom Vertragshändler abgestempelte
und mit Datum versehene International Warranty Card einem Vertragshändler oder
einem autorisierten Kundendienstcenter vorzulegen. Ausdrücklich von der Garantie
ausgeschlossen sind alle Mängel, die auf Unfälle (Stöße, Quetschungen usw.),
unsachgemäße Anwendung, Einsatz von unvorschriftsmäßigen Batterien, leere
im Uhreninneren zurückgelassene Batterien, Änderungen, sowie von Unbefugten
vorgenommene Reparaturen oder Missgriffe zurückzuführen sind. Von der Garantie
ausgeschlossen sind ebenfalls: Batterien, Glas, Entfärbung von Plattierung oder
Lack, Folgen durch Abnutzung oder normale Alterung der Uhr. Die Garantiearbeiten
sind von autorisierten Kundendienstcentern vorzunehmen. Dies gilt ebenfalls für das
Austauschen der Batterien, wobei die autorisierten Kundendienstcenter den Kunden die
Bescheinigungen über die durchgeführten Wasserdichtigkeitsprüfungen ausstellen. Die
Angabe „wasserdicht“ ist nur für fabrikneue Uhren gültig. Äußere Einfl üsse können die
Wasserundurchlässigkeit beeinträchtigen. Gehäuse und Dichtigkeit nach DIN 8310.