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Shark OpenLine - Page 47

Shark OpenLine
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Höhe des Verkaufspreises. Die eventuel-
len Bearbeitungskosten werden von den
SHARK-Partnern übernommen.
SHARK behält sich das Recht vor, Arbeiten
im Sinne dieser SHARK-Garantie mit
Ersatzteilen durchzuführen, die dem
neuesten Stand des jeweiligen Modells
entsprechen. Es ist nicht möglich, eine
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Dekors zuzusichern, wenn diese an beson-
dere Herstellungsverfahren und/oder limi-
tierte Serien gebunden sind. Außerdem
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was eine Anpassung der entsprechenden
Ersatzteile erschweren kann.
Sollte die Reparatur eine Rücksendung
notwendig machen, übernimmt der
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Höhe der nationalen Standardtarife.
Wenn SHARK aus technischen Gründen
oder mangelnder Verfügbarkeit von
Ersatzteilen nicht in der Lage ist, die
Reparatur kurzfristig zuzusichern oder
durchzuführen, wird SHARK dem Käufer
zu vorteilhaften Bedingungen entweder
einen neuen Helm oder (sollte dieser nicht
mehr lieferbar sein) ein in Preis und Optik
gleichwertiges Modell zur Verfügung stel-
len. Sollte ein gleichwertiges Modell nicht
lieferbar sein, ist der Käufer zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
SHARK ist nicht verpflichtet, einen
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Bearbeitung eines Garantiefalls unentgelt-
lich zu stellen.
Nicht von der Garantie erfaßte Mängel/
Schäden
Unter diese Garantie fallen ausschließlich
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Die SHARK-Garantie kann in folgenden
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den:
Schäden als Folge von
1. Sturz oder Unfall
2. technischen Änderungen durch den
Benutzer oder einen Dritten (Klebstoff,
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3. Benutzung oder Kontakt mit: chemi-
schen Produkten (u.a. Brennspiritus auf
dem Visier) oder zu starken Hitzequellen.
4. schlechter Behandlung: ungewöhnli-
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fehlende Wartung und Pflege.
5. Alterung (durch normalen Gebrauch) der
inneren Stoffe und Dämmung, der äuße-
ren Oberfläche oder des Visiers (Kratzer,
Streifen usw.).
6. langem und unnormalen Einwirken
von UV-Strahlen, vor allem bezüglich den

Außerdem fallen Mängel, die durch
Gebrauch entstanden sind, nicht unter
diese Garantie. Dazu zählen: Probleme
mit Tragekomfort, Größe, Helmgeräuschen,
Aerodynamik usw.

Beim Kauf des Helmes muss die
Garantiekarte komplett ausgefüllt werden.
Der Käufer hat SHARK (Anschrift: Shark
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eine Kopie der ausgefüllten Garantiekarte
zu übersenden.
Alle Garantieansprüche müssen grundsätz-
lich bei dem SHARK-Händler angemel-
det werden, der den Helm verkauft hat.
Ausnahmen sind möglich, z.B. bei Umzug
des Käufers.
Um Garantieansprüche geltend machen
zu können, muss der Käufer den Grund
der Reklamation dem Händler mitteilen
und ihm die Garantiekarte gegen Quittung
übergeben.

Diese Garantie wird in allen Punkten nach
5 Jahren ab Kaufdatum ungültig. Auch das
zwischenzeitliche Ersetzen eines beliebi-
gen Teiles verlängert diese Garantie nicht.
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Gebrauch ist es ratsam, den Helm zu
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Manuel Openline04.indd 47
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