SNS 45 B4
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WARNUNG - VERLETZUNGSGEFAHR!
► Personen, die bei Sonneneinstrahlung nicht ohne Haut-
verbrennungen bräunen,
► Personen, die bei Sonneneinstrahlung schnell unter Haut-
verbrennungen leiden,
► Personen, die während ihrer Kindheit häufig einen schweren
Sonnenbrand erlitten haben,
► Personen, die unter Hautkrebs leiden oder daran erkrankt
waren oder für Hautkrebs anfällig sind,
► Personen mit einem Verwandten ersten Grades, der schon
einmal an einem Melanom (schwarzer Hautkrebs) erkrankt ist,
► Personen, die aufgrund einer Lichtempfindlichkeitserkrankung
in ärztlicher und medizinischer Behandlung sind,
► Personen, die überhaupt nicht bräunen können oder nicht
bräunen können, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen,
wenn sie der Sonne ausgesetzt sind,
► Personen, die leicht einen Sonnenbrand bekommen, wenn
sie der Sonne ausgesetzt sind,
► schwangeren Personen.
■ Die Bestrahlung sollte nicht die minimale Erythem-Dosis (MED)
überschreiten. Wenn ein Erythem (Hautrötung) einige Stunden
nach der Bestrahlung auftritt, sollte von weiteren Anwendun-
gen abgesehen werden. Die nächste Bestrahlung darf in die-
sem Fall erst eine Woche nach dem Zeitpunkt der Hautrötung
stattfinden.
■ Wenn unerwartete Nebenwirkungen wie etwa Juckreiz inner-
halb von 48 Stunden nach der ersten Anwendung des UV-Ge-
räts auftreten, sollten Sie sich vor weiteren UV-Bestrahlungen
an einen Arzt wenden.