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Storch 85 - Garantiebestimmungen

Storch 85
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Garantie:
Garantiebedingungen
Für unsere Geräte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 12 Monaten
ab Kaufdatum/Rechnungsdatum des gewerblichen Endkunden. Sind längere Fristen im Wege einer
Garantieerklärung von uns ausgelobt, sind diese extra in den Bedienungsanleitungen
der betroffenen Geräte ausgewiesen.
Geltendmachung
Bei Vorliegen eines Gewährleistungs- bzw. Garantiefalles bitten wir, dass das komplette
Gerät zusammen mit der Rechnung frei an unser Werk oder an eine von uns autorisierte
Service- Station eingeschickt wird.
Gewährleistungs- bzw. Garantieanspruch
Reparaturansprüche bestehen ausschließlich an Werkstoff- oder Fertigungsfehler sowie ausschließlich
bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Geräts.
Verschleißteile wie Abdichtbürsten, Laufrollen, Luftlter, Dichtungen, Rotationsdüse, Mehrweglter usw.
fallen nicht unter derartige Ansprüche.
Sämtliche Ansprüche erlöschen durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft, bei
unsachgemäßer Handhabung und Lagerung sowie bei offensichtlicher
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung.
Durchführung von Reparaturen
Sämtliche Reparaturen dürfen ausschließlich durch unser Werk oder von STORCH
autorisierten Service- Stationen durchgeführt werden.
Wuppertal, im Juni 2009

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