Sicherheitsbestimmungen Evakuier- und Befüllanweisung REVO E
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2.5. Abfälle und Reststoffe
Geltendende gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien, welche die
Abfallentsorgung sowie den Umgang mit Reststoffen betreffen, sind
unbedingt einzuhalten.
Entsorgung Kältemittel und Kältemaschinenöl
Die zur Entsorgung vorgesehenen Kältemittel sind in gekennzeichnete
Recyclingbebälter, unter Beachtung der zul. Füllmasse, zu füllen.
Gebrauchte Kältemaschinenöle aus Anlagen mit halogenierten Kohlen-
wasserstoffen müssen als Sondermüll entsorgt werden. Eine Mischung
mit anderen Ölen oder Stoffen ist nicht zulässig. Die sachgerechte
Lagerung und Entsorgung hat nach den Länderrichtlinien zu erfolgen.