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EG-Konformitätserklärung
Hiermit erklären wir, Wagner GmbH, Hauptsraße 57
D-66919 Hermersberg
Daß die nachfolgend bezeichnete Maschine aufgrund ihrer Konstruktion und Bauart sowie in der von uns in
Verkehr gebrachten Ausführung den einschlägige Bestimmungen nachstehender EG-Richtlinien entspricht.
Bei einer Änderung an der Maschine verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Die Maschine entspricht dem gerüften Baumuster
Bezeichnung der Maschine: Brennholzwippkreissäge
Bestimmungsgemäß Ausschließlich zum Bearbeiten von Holz
Maschinentyp: Wagner 700 / Wagner
700s/ Wagner z 700s
Artikelnummer: 1530 0901 10DE / 1530 0914 10DE / 1530 0915 10DE
Einschlägige EG-Richtlinien EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG (bis 28.12.2009)
EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (ab 29.12,2009)
Niederspannungsrichtlinie 2006 / 95 / EWG, EG-EMV-Richtlinie 2004/108/
EWG, Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG
Angewandte harmonisierte EN ISO 13857, EN 60 204-1, EN 847-1, EN 1870-6
europäische Normen:
Gemeldete Stelle nach Spitzenverband der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung,
Anhang VII: Prüf- und Zertifizierungsstelle
34131 Kassel
Eingeschaltet zur: EG-Baumusterprüfung, Prüfbericht Nr.: B-EG 2002/004
GS-Zertifikat, Prüfbericht Nr.: B-GS - 2002/021
Ort, Datum: Hermersberg, 27.08.2009
Unterschrift: i.V. Karlheinz Wagner (Geschäftsführer)
Garantie
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen, andernfalls
verliert der Käufer sämtliche Ansprüche wegen solcher Mängel. Wir leisten Garantie für unsere Maschi-
nen bei richtiger Behandlung auf die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ab Übergabe in der
Weise, dass wir jedes Maschinenteil, daß innerhalb dieser Zeit nachweisbar in Folge Material- oder
Fertigungsfehler unbrauchbar werden sollte, kostenlos ersetzen. Für Teile die wir nicht selbst herstellen,
leisten wir nur insoweit Gewähr, als uns Gewährleistungsansprüche gegen die Vorlieferanten zustehen.
Die Kosten für das Einsetzen der neuen Teile trägt der Käufer. Wandlungs- und Minderungsansprüche
und sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.