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AL-KO Back Pack 150 - Bestimmungsgemäße Verwendung

AL-KO Back Pack 150
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AL-KO / Back Pack Seite 3
Produktbeschreibung
Der Lastenträger ist zur Beförderung von Ladung bis maximal
150 kg geeignet. Für den Lastenträger ist eine EWG-Betriebserlaubnis erteilt. Eine Korrektur der Fahrzeugpapiere ist
nicht notwendig.
Die Montage- und Bedienungsanleitung ist zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Für Anbau und Gebrauch sind die länderspezifischen Vorschriften zu beachten (74/483/EWG, Artikel 3).
Ein elektrischer Anschluss mit 13-poliger Steckdose nach
DIN ISO 11446 muss vorhanden sein.
Die Montage ist in Verbindung mit einer Anhängevorrichtung möglich. Bei angebautem Lastenträger ist die
Benutzung der Anhängevorrichtung nicht zugelassen.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Ladung ist verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen zu sichern.
Vor dem verzurren und sichern der Roller bzw. der Ladung ist die Auffahrrampe wieder in der Plattform zu
verstauen. Anderenfalls kann die Rampe nach dem verzurren der Ladung beim hineinschieben klemmen.
Maximal zulässige Nutzlast: 150 kg!
Achtung
Lassen Sie die Montage nur durch eine autorisierte
Fachwerkstatt durchführen.
Achtung
Als Benutzer dieses Trägers sind Sie für die korrekte Sicherung des Transportgutes verantwortlich.
Position der Spanngurte und weitere Sicherungsmaßnahmen sind je Transportgut und
Ladungsgewicht unterschiedlich.
Überprüfen Sie vor jeder Fahrt die korrekte Sicherung des Transportgutes. Führen Sie auch während
der Fahrt, bei Zwischenstopps eine Prüfung auf korrekte Sicherung des Transportgutes durch.
Durch den Lastenträger oder die Ladung kann das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges verdeckt werden. In diesem
Fall ist das Kennzeichen am Leuchtenträger zu wiederholen.

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