EasyManua.ls Logo

Beyerdynamic TG 100 - 9 Zulassung und Anmeldepflicht

Beyerdynamic TG 100
Print Icon
To Next Page IconTo Next Page
To Next Page IconTo Next Page
To Previous Page IconTo Previous Page
To Previous Page IconTo Previous Page
Loading...
deutsch
TG 100 – Zulassung
17
9. Zulassung und Anmeldepflicht
Um einen möglichst störungsfreien Betrieb mit anderen Funkdiensten (z.B. Fernsehen und Radio) zu
ermöglichen, werden drahtlosen Mikrofonen und In-Ear-Monitoring-Systemen bestimmte Frequenzen
und Sendeleistungen zugeteilt. In Deutschland sind dafür die Außenstellen der Bundesnetzagentur
(www.bundesnetzagentur.de) zuständig.
Wichtig:
Drahtlossysteme benötigen eine Sendelizenz und sind anmelde- und gebührenpflichtig.
Lizenzpflichtig und damit gebührenpflichtig sind in Deutschland alle Funkmikrofone im Bereich
174-216 MHz.
Aktuelle Informationen über die Bestimmungen zum Betrieb von Drahtlos-Systemen finden Sie
auf: www.bundesnetzagentur.de
Die Komponenten des TG 100 Systems sind gemäß EU-Richtlinie R&TTE 99/5/EEC wie folgt zuge-
lassen:
Taschensender „TG 100B Beltpack Transmitter“
Handsender „TG 100H Handheld Transmitter“
unter der Kennzeichnung CE 0681 !

Related product manuals