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EFA 110891001 - Verwendung, Lieferumfang, Zubehör; Symbole in dieser Anleitung; Bestimmungsgemäße Verwendung; Unvorschriftsmäßiger Gebrauch

EFA 110891001
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Schmid & Wezel
Seite / Page
5 / 33
Stand / Version
01 / 2020
1 Verwendung, Liefer-
umfang, Zubehör
Hinweise, unbedingt lesen!
Diese Anleitung richtet sich an den Maschinen-
bediener. Bewahren Sie sie gut auf!
Die Bandsäge darf nur betrieben werden:
in technisch einwandfreiem Zustand, bestim-
mungsgemäß, sowie sicherheits- und gefah-
renbewusst
mit allen angebauten Sicherheitseinrichtun-
gen
gemäß den Sicherheitshinweisen
Nachdem das Bedienpersonal diese Anlei-
tung insbesondere Kap. 2 Sicherheitshin-
weise und Kap. 3 Anschluss und Inbetrieb-
nahme gelesen und verstanden hat.
Nur so können Fehlbedienungen vermieden
und Gefahrensituationen richtig eingeschätzt
werden.
1.1 Symbole in dieser Anleitung
Gefahrensymbol:
Bei Fehlverhalten besteht direkte Verletzungs-
gefahr für das Bedienpersonal oder Dritte. Au-
ßerdem kann die Maschine Schaden nehmen.
Gefahrensymbol:
Hier ist äußerste Vorsicht und
Umsicht geboten. Bei Fehlver-
halten besteht direkte Verlet-
zungsgefahr für das Bedienper-
sonal oder Dritte. Außerdem
kann die Maschine Schaden
nehmen.
Informationssymbol:
Mit diesem Symbol versehene
Textpassagen geben Ihnen
wichtige Informationen und
nützliche Tipps
1.2 Bestimmungsgemäße Ver-
wendung
Die Bandsäge wird zum Halbieren von Rindern,
Kühen, Ochsen, Pferden und Bullen in Mittel-
und Großbetrieben eingesetzt.
Bandsägen von Schmid & Wezel (S&W) ent-
sprechen den einschlägigen Sicherheitsbestim-
mungen.
1. Unvorschriftsmäßiger Gebrauch
Die Maschine ist für eine andere Nutzung nicht
ausgerüstet. Sollte eine anderweitige Nutzung
vom Bediener gewünscht sein, bitte unbedingt
vorher Rücksprache mit der Firma Schmid &
Wezel GmbH (S&W) halten.
Bei allen anderen Anwendungen muss auf Un-
fallgefahr bzw. erhöhten Verschleiß hingewie-
sen werden. Bei Zuwiderhandlung haftet allein
der Benutzer.
Die Halbierungssäge kann eine Gefährdung
darstellen, wenn sie durch ungeschultes Perso-
nal auf unsachgemäße Weise oder für unvor-
schriftsmäßige Zwecke eingesetzt wird
1.3 Restgefahren
Da die Halbierungssäge für den industriellen
Einsatz an Tierkörpern vorgesehen ist, besteht
die Möglichkeit sich zu verletzen bzw. bei gro-
bem Missbrauch jemanden zu töten. Somit ist
bei missbräuchlichem Umgang mit der Möglich-
keit des direkten Todes bzw. des Todes durch
Verbluten zu rechnen. Deswegen muss immer
auf den richtigen Umgang mit der Maschine ge-
achtet werden.
Besonders im unbedeckten Bereich des Säge-
bandes besteht Verletzungsgefahr. Arbeiten Sie
konzentriert und umsichtig. Tragen Sie die per-
sönliche Schutzausrüstung
1.4 Wer darf die Bandsäge bedie-
nen?
Die Bandsäge darf ausschließlich von gut aus-
gebildeten, eingearbeiteten und damit beauf-
tragten Personen bedient werden. Die Befug-
nisse während der Bedienung sind klar festzu-
legen und zu befolgen.
Die Säge darf nicht von Personen bedient wer-
den, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder
Drogeneinfluss stehen.
Wartungs- und Reparaturarbeiten erfordern be-
sondere Kenntnisse und dürfen daher nur von
geschultem und fachkundigem Personal durch-
geführt werden.
1.5 Umbauten und Veränderun-
gen an der Halbierungssäge
Eigenmächtig durchgeführte Änderungen an
der Halbierungssäge sind aus Sicherheitsgrün-
den nicht erlaubt.
Ersatz- und Zubehörteile wurden speziell für
diese Säge entwickelt. Wir weisen ausdrücklich
darauf hin, dass wir, nicht von uns gelieferte Er-
satzteile und Sonderausführungen, nicht aner-
kennen.

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