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14. GARANTIESCHEIN
13. KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Der Unterzeichner, Emak SpA via Fermi, 4 - 42011 Bagnolo
in Piano (RE) ITALIEN erklärt eigenverantwortlich, dass die
Maschine:
1. Bauart: freischneider
2. Marke Efco, Typ DS 220 S (Modell nur mit Euro 1 Vorschrift
conform) - DS 220 T (Modell nur mit Euro 1 Vorschrift
conform) - DS 240 S (Modell nur mit Euro 1 Vorschrift
conform) - DS 240 T (Modell nur mit Euro 1 Vorschrift
conform) - DS 2200 S - DS 2200 T - DS 2400 S - DS 2400 T - DS
2400 D
3. Serienkennung 918 XXX 0001 ÷ 918 XXX 9999 (DS 220) -
919 XXX 0001 ÷ 919 XXX 9999 (DS 240) - 920 XXX 0001 ÷ 920
XXX 9999 (DS 2200) - 921 XXX 0001 ÷ 921 XXX 9999 (DS 2400)
- 933 XXX 0001 ÷ 933 XXX 9999 (DS 2400 D)
den Maßgaben der Richtlinien:
2006/42/EG – 2000/14/EG – 2004/108/EG - 97/68/EG
(Modell
nur mit Euro 1 Vorschrift conform) - 2002/88/CE (Modell nur
mit Euro 1 Vorschrift conform) - 2004/26/CE.
den Maßgaben folgenden harmonisierten Normen:
EN 55012 - EN ISO 11806 entspricht
Angewandte Verfahren zur Konformitätsbewertung:
Anhang V - 2000/14/EG
Gemessener Schallleistungspegel: 110.0 dB (A)
Garantierter Schallleistungspegel: 112.0 dB (A)
Technische Dokumentation im Verwaltungssitz verwahrt:
Technische Direktion
In Bagnolo in Piano (RE) Italien - Via Fermi, 4 angefertigt
Datum:
30/11/2013
Fausto Bellamico - Vorsitzender
s.p.a.
MODELL
KÄUFER
BAUNUMMER
DATUM
VERTRAGSHÄNDLER
Nicht versenden! Nur der technischen Garantieanforderung beilegen.
Diese Maschine ist nach den modernsten
Fertigungstechniken entwickelt und hergestellt worden. Der
Hersteller garantiert seine Produkte für einen Zeitraum von
24 Monaten ab dem Kaufdatum bei Privat- und
Heimwerkereinsatz. Bei professionellem Gebrauch ist die
Laufzeit der Garantie auf 12 Monate beschränkt.
Allgemeine Garantiebedingungen
1) Die Garantie hat ab Kaufdatum Gültigkeit. Der Hersteller
tauscht über das Vertriebs- und technische Servicenetz
die durch Material-, Bearbeitungs- und Fertigungsmängel
fehlerhaften Teile kostenlos aus. Die Garantie hebt die
vom Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten
Käuferansprüche bei Folgeschäden durch Fehler oder
Mängel des verkauften Sachwerts nicht auf.
2) Das technische Personal wird die Eingriffe im Rahmen der
hierfür erforderlichen organisatorischen Maßnahmen
schnellstmöglich durchführen.
3) Zur Anforderung der Serviceleistungen im
Garantiezeitraum müssen dem autorisierten Personal
der untenstehende und vollständig ausgefüllte
Garantieschein mit Verkäuferstempel sowie die
Rechnung bzw. der Kaufbeleg als Datumsnachweis
vorgelegt werden.
4) Die Garantie erlischt in folgenden Fällen:
- Offensichtliche Wartungsversäumnisse
- Unsachgemäße Verwendung bzw. Umrüstung des
Produkts
- Benutzung nicht geeigneter Schmier- oder Kraftstoffe
- Einbau nicht originaler Ersatz- oder Zubehörteile
- Eingriffe durch unbefugtes Personal.
5) Von der Herstellergarantie ausgeschlossen sind alle
Verbrauchsmaterialien sowie die normaler
Betriebsabnutzung unterliegenden Teile.
6) Die Garantie deckt keinerlei Eingriffe für Tuning- oder
Verbesserungszwecke.
7) Von der Garantie sind die ggf. im Garantiezeitraum
erforderlichen Einstellungen und Wartungseingriffe
ausgeschlossen.
8) Nicht umgehend dem Frachtunternehmen gemeldete
Transportschäden machen die Garantie nichtig.
9) Bei Ausrüstung unserer Maschinen mit Motoren anderer
Fabrikate (Briggs & Stratton, Subaru, Honda, Lombardini,
Kohler usw.) gilt die Garantie des jeweiligen
Motorenherstellers.
10) Die Garantie deckt weder direkt noch indirekt durch
Produktdefekte bzw. durch eine zwangsläufig längere
Nichtbenutzung des Geräts verursachte Personen- oder
Sachschäden.