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Fisher P7
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Die
Deutsche
Bundespost
informiert
Sehr
geehrter
Rundfunkteilnehmer!
Dieses
Gerat
ist
von
der
Deutschen
Bundespost
als
Ton-
bzw.
Fernseh-Rund-
funkempfanger
zugelassen.
Es
entspricht
den
zur
Zeit
geltenden
Technischen
Vorschriften
der
Deutschen
Bundespost
und
ist
zum
Nachweis
daftir
mit
dem
entsprechenden
Zulassungszeichen
gekennzeichnet.
Bitte
Uberzeugen
Sie
sich
selbst.
Dieses
Gerat
darf
im
Rahmen
der
umseitig
abgedruckten
,Allgemeinen
Ge-
nehmigung
fiir
Ton-
und
Fernseh-Rundfunkempfanger“
in
der
Bundesrepublik
Deutschland
betrieben
werden.
Beachten
Sie
aber
bitte,
da8
aufgrund
dieser
Allgemeinen
Genehmigung
nur
Sendungen
des
Rundfunks
empfangen
wer-
den
dirfen.*)
Wer
unbefugt
andere
Sendungen
(z.
B.
des
Polizeifunks,
des
Seefunks,
der
offentlichen
beweglichen
Landfunkdienste)
empfangt,
verstdBt
gegen
die
Genehmigungsauflagen
und
macht
sich
daher
nach
§
15
Absatz
2
a
des
Gesetzes
iiber
Fernmelideanlagen
strafbar.
Die
Kennzeichnung
mit
dem
Zulassungszeichen
bietet
Ihnen
die
Gewahr,
daB
dieses
Gerat
keine
anderen
Fernmeideanlagen
einschlieBlich
Funkanlagen
stért.
Die
Zusatzbuchstaben
S
oder
SK
beim
Zulassungszeichen
besagen
auBerdem,
daB
das
Gerat
gegen
stérende
Beeinfiussungen
durch
andere
Funkanlagen
(z.
B.
des
Amateurfunks,
des
CB-Funks)
weitgehend
unempfind-
lich
ist.
Sollten
ausnahmsweise
trotzdem
Storungen
auftreten,
so
wenden
Sie
sich
bitte
an
die
ortlich
zustandige
Funkstorungsme®Bstelle.
*)
Zum
Empfang
anderer
Sendungen
darf
dieses
Gerat
nur
mit
Genehmigung
der
Deutschen
Bundespost
benutzt
werden.
Allgemein
genehmigt
ist
zur
Zeit
der
Empfang
der
Aussendungen
von
Amateurfunksteilen
und
der
Normalfrequenz-
und
Zeitzeichensendungen.

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