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Sicherheitsmaß-
nahmen im Nor-
malbetrieb
Anlagenkühlung
In feuer- und explosionsgefährdeten Räumen gelten besondere Vorschriften
- entsprechende nationale und internationale Bestimmungen beachten.
Verbrühungsgefahr durch austretendes Kühlmittel. Vor dem Abstecken von 
Anschlüssen für den Wasservorlauf oder -rücklauf, das Kühlgerät abschalten.
Das Gerät nur betreiben, wenn alle Schutzeinrichtungen voll funktionstüchtig 
sind. Sind die Schutzeinrichtungen nicht voll funktionsfähig, besteht Gefahr für
- Leib und Leben des Bedieners oder Dritte,
- das Gerät und andere Sachwerte des Betreibers
- die effiziente Arbeit mit dem Gerät.
Nicht voll funktionstüchtige Sicherheitseinrichtungen vor dem Einschalten des 
Gerätes instandsetzen.
Schutzeinrichtungen niemals umgehen oder außer Betrieb setzen.
Vor Einschalten des Gerätes sicherstellen, dass niemand gefährdet werden 
kann.
- Das Gerät mindestens einmal pro Woche auf äußerlich erkennbare Schä-
den und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen überprüfen.
- Nur das Original-Kühlmittel des Herstellers ist auf Grund seiner Eigen-
schaften (elektrische Leitfähigkeit, Frostschutz, Werkstoff-Verträglichkeit, 
Brennbarkeit, ...) für den Einsatz in unseren Geräten geeignet.
- Nur geeignetes Original-Kühlmittel des Herstellers verwenden.
- Original-Kühlmittel des Herstellers nicht mit anderen Kühlmitteln mi-
schen.
- Kommt es bei Verwendung anderer Kühlmittel zu Schäden, haftet der 
Hersteller hierfür nicht und sämtliche Gewährleistungsansprüche erlö-
schen.
- Das Kühlmittel ist unter bestimmten Voraussetzungen entzündlich. Das 
Kühlmittel nur in geschlossenen Original-Gebinden transportieren und 
von Zündquellen fernhalten
- Ausgedientes Kühlmittel den nationalen und internationalen Vorschriften 
entsprechend fachgerecht entsorgen. Ein Sicherheitsdatenblatt erhalten 
Sie bei Ihrer Servicestelle oder über die Homepage des Herstellers.
- Bei abgekühlter Anlage vor jedem Schweißbeginn den Kühlmittel-Stand 
prüfen.
Fronius Schweißbrenner sind grundsätzlich mit Fronius Kühlgeräten und 
Fronius Kühlflüssigkeit zu betreiben.
Bei Betrieb mit anderen Kühlsystemen haftet der Hersteller nicht für hieraus 
entstandene Schäden.
HINWEIS! Unzureichende Kühlung kann Sachschäden verursa-
chen. Schweißanlagen nie ohne ausreichende Kühlung betreiben. 
Für Schäden die auf unzureichende Kühlung zurückzuführen sind, 
haftet der Hersteller nicht.
Vor jeder Inbetriebnahme der Schweißanlage ist die Kühlflüssigkeits-Zufuhr, 
die Reinheit der Kühlflüssigkeit sowie der Differenzdruck des Kühlwasser-
Netzes zu überprüfen.