SICHERHEIT
HOLZMANN Maschinen Austria www.holzmann-maschinen.at Seite 9
VD 1100N
5 SICHERHEIT
Die Maschine darf nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicher-
heits- und gefahrenbewusst benutzt werden! Störungen, welche die Sicherheit beeinträchtigen
können, umgehend beseitigen lassen!
Es ist generell untersagt, sicherheitstechnische Ausrüstungen der Maschine zu ändern oder un-
wirksam zu machen!
5.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die VD 1100N ist ausschließlich zum Bearbeiten von kleinen Werkstücken aus Massivholz ge-
eignet.
Der Maximaldurchmesser der Werkstücke beträgt 370mm.
Die Maximallänge der Werkstücke beträgt 1100mm.
Es ist bei der Wahl des Werkstückes bzgl. Härtegrad des Holzes/Abmessungen/Gewicht auf die
Motorleistung und v.a. auf das Eigengewicht der VD 1100N Rücksicht zu nehmen!
Für eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung und daraus resultierende
Sachschäden oder Verletzungen übernimmt HOLZMANN-MASCHINEN keinerlei Verant-
wortung oder Garantieleistung.
5.2 Unzulässige Verwendung
Die Maschine ist nicht für den Betrieb unter explosionsgefährlichen Bedingungen bestimmt.
Der Betrieb der Maschine unter Bedingungen außerhalb der oben genannten Grenzen ist nicht
zulässig.
Der Betrieb der Maschine ohne die vorgesehenen Schutzvorrichtungen ist unzulässig.
die Demontage der Schutzvorrichtungen ist untersagt.
Der Betrieb der Maschine auf unebenem und/oder rutschigem Untergrund ist strengstens
VERBOTEN!
Unzulässig ist der Betrieb der Maschine mit Werkstoffen, die nicht ausdrücklich in diesem
Handbuch angeführt werden.
Unzulässig ist die Bearbeitung von Werkstoffen mit Abmessungen und Durchmessern außer-
halb der in diesem Handbuch genannten Grenzen.
Unzulässig ist der Gebrauch von Werkzeugen, die nicht der Norm ЕN847-1 entsprechen.
Unzulässig ist ferner jegliche Art und Weise des Betriebes, der in einem oder mehreren Punk-
ten nicht konform ist mit den Sicherheitsbestimmungen und sonstigen Betriebs- und War-
tungsanweisungen in dieser Bedienungsanleitung.